Webhoster/Domain in der Steuervoranmeldung absetzen (Betriebsausgaben)

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  • SteuerMacy
    Neuer Benutzer
    • 09.07.2020
    • 13

    #1

    Webhoster/Domain in der Steuervoranmeldung absetzen (Betriebsausgaben)

    Hallo liebe Elster Community,

    bin gerade dabei meine allerste monatliche Steuervoranmeldung zu machen. Meine Frage wäre:

    wo genau trage ich meine Domainkosten (jährlicher Beitrag) als Betriebsausgaben ein? Die Rechnung ist von Juni / 2020 mit 19% deutscher Mehrwertsteuer.

    Danke und viele Grüße
    Matthias
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Betriebsausgaben gehören in die EÜR

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • SteuerMacy
      Neuer Benutzer
      • 09.07.2020
      • 13

      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Betriebsausgaben gehören in die EÜR

      Gruß FIGUL
      Vielen Dank für Deine Antwort! Wo finde ich den Reiter für Einnahmen-Überschussrechnung? Wo genau muss ich dann den Wert eintragen?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Geht es vielleicht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • SteuerMacy
          Neuer Benutzer
          • 09.07.2020
          • 13

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Geht es vielleicht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
          Ja genau um die geht es :-) Ich bin Einzelunternehmer und möchte nun meine Betriebsausgaben geltend machen.
          Auch würde ich gerne meine Samples, also die Testprodukte die ich vom Lieferanten aus China bestellt habe abschreiben. Wo mache ich das denn genau?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kannst du die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

            als Vorsteuer in Zeile 53, Kennzahl 66 der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.

            Fragen zum Steuerrecht beantwortet dir der Steuerberater deines Vertrauens. Hier im Forum geht es um die elektronische Steuererklärung!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Zitat von SteuerMacy Beitrag anzeigen
              ..
              bin gerade dabei meine allerste monatliche Steuervoranmeldung zu machen. Meine Frage wäre:
              wo genau trage ich meine Domainkosten (jährlicher Beitrag) als Betriebsausgaben ein? Die Rechnung ist von Juni / 2020 mit 19% deutscher Mehrwertsteuer.....
              Hallo SteuerMacy,
              UStVA Seite 2 Kennziffer 66 Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern.

              Tschüß

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              • SteuerMacy
                Neuer Benutzer
                • 09.07.2020
                • 13

                #8
                Ihr seid die besten vielen Dank!
                Darf ich bitte bitte eine Sache noch anhängen. Bei ENVATO steht nur ein USD $ Preis. Kann ich diesen auch bei Zeile 53 / 66 angeben? Ist ja eigentlich keine 19% ausgewiesen. Obwohl ich mein Unternehmen mit der "VAT" Nummer angegeben habe.

                Kommentar

                • SteuerMacy
                  Neuer Benutzer
                  • 09.07.2020
                  • 13

                  #9
                  Ah ok habs gefunden. Hier muss ich das Reverse Charge Verfahren anwenden.

                  Kommentar

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