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Entnahme und Einlagen EÜR

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    Entnahme und Einlagen EÜR

    Hallo ich bin selbständig tätig( Kleinunternehmerin). Bei der EÜR habe ich die Fahrten unseres Privat Pkw für geschäftliche Zwecke ( pro km pauschal 0,30 cent ) auch als Einlage eingetragen. Ich bin mit meinem Ehemann zusammen veranlagt. Jetzt weiß ich nicht was ich als Entnahme angeben soll. Mein Mann und ich haben ein gemeinsames privates Konto. Er ist unselbstständig tätig und verdient sehr gut, während mein Gewinn wesentlich weniger ist. So wie ich das verstanden habe wäre der Verbrauch meines Gewinnes vom gemeinsamen Konto die entsprechende Entnahme. Durch den Verdienst meines Ehemannes bin ich aber auf den Verbrauch meines Gewinnes gar nicht angewiesen. Wie soll ich dann den Betrag meiner Entnahme bestimmen ? Gut ich könnte eine 0 eintragen, da ich auch keine Schuldzinsen habe, aber wäre das ok?

    #2
    Ich denk das wäre ok.

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      #3
      Vielen Dank für Deine Antwort. Ich hätte noch eine Frage zur KFZ Haftpflichversicherung und zu deren richtigen Eintragung. Wie oben schon erwähnt, benutze ich unser gemeinsames privat Pkw für meine selbstständige Tätigkeit. Also gelegentlich für Fahrten zur Betriebsstätte und für Fahrten zu Kunden. Mein Mann benutzt den Pkw privat und für Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte. Der Pkw befindet sich nicht im Betriebsvermögen. Muss der Kfz Haftpflichbeitrag jetzt unter sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden, oder ginge das auch als Werbungskosten in der Anlage N bei meinem Ehemann, da der Pkw privat und beruflich / geschäftlich genutzt wird?

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        #4
        Hallo,

        bei deinem Mann gibt es die Entfernungspauschale
        Folglich keine Werbungskosten in der Anlage N.
        Den Eintrag für die Kfz-Versicherung kannst du dir sparen,
        da der Betrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3800.-
        schon durch KV+PV überschritten wird

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ja leider ist der Höchstbetrag überschritten. Daher fragte ich nach einer Möglichkeit es unter den Werbungskosten bei meinem Mann anzugeben, da es ja bei mir auch nicht geht. ( Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen). Vielen Dank für deine Mühen.

          Grüße Swenja

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            #6
            Hallo,

            Nein,
            Dein Mann gibt die Entfernungspauschale an.
            Damit ist alles abgegolten

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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