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Elster online: Problem mit Fehlerkorrektur,

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    Elster online: Problem mit Fehlerkorrektur,

    Hallo, bei der Prüfung erhalte ich folgende Fehlermeldung:
    Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt,
    die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
    Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der
    Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung
    des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).
    Mögliche Fehlerquellen
    Anlage KAP (Klaus Nord)
    1 - Anträge
    2 - Erklärung zur Kirchensteuerpflicht

    Gleiche Fehlermeldung für (Ehefrau/Person B).
    Mögliche Fehlerquellen
    Anlage KAP ( Ehefrau/Person B)
    1 - Anträge
    2 - Erklärung zur Kirchensteuerpflicht

    Jetzt habe ich die Fehler korrigiert, Elsteronline akzeptiert diese Änderung aber nicht in der Prüfroutine, so dass ich auch
    keine vorläufige unverbindliche Steuerberechnung machen kann., vermutlich werde ich dass ganze nicht absenden können. (Ich arbeite zum ersten Mal mit Elster-online)

    #2
    Du musst in der Anlage KAP zumindest einen Grund angeben: Günstigerprüfung (Zeile 4) oder Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) oder

    Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (Zeile 6). Warum reichst du die Anlage KAP denn ein?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Weil ich alle die Jahre die Anlage KAP eingereicht habe - in Papierform!

      Viele Grüße
      Klaus

      Kommentar


        #4
        Weil ich alle die Jahre die Anlage KAP eingereicht habe - in Papierform!
        Das ist ja kein wirklicher Grund. Einreichen muss man z. B. bei ausländischen Kapitalerträgen oder bei Steuererstattungszinsen, ansonsten macht es ja nur Sinn,

        wenn die Günstigerprüfung bei niedrigen Einkünften positiv ausgeht oder Freistellungsaufträge nicht erteilt oder falsch aufgeteilt wurden.

        https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          Du hast mir sehr geholfen, aus den Denkroutinen auszubrechen - Ich lass die Anlage Kap weg,, es gibt dann auch keine Fehlermeldung mehr.

          Jetzt habe ich nur noch Hinweisee auf dee Werbungsaufwand:
          Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).
          Mögliche Fehlerquellen
          Anlage N (Klaus.nord) / Werbungskosten — ohne Beträge laut Zeile 91 bis 94 —
          18 - Werbungskosten in Sonderfällen
          Anlage N (Klaus.nord) / Angaben zum Arbeitslohn
          2 - Angaben zum Arbeitslohn
          3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre
          4 - Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
          6 - Angaben zu Grenzgängern

          Bei der Prüfung komme ich jetzt bis zur Steuerberechnung, aber dann bricht elsteronline ab und erstellt nur noch eine entsprechende Pdf-datei.
          irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
          Viele Grüße

          Klaus

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            #6
            Als Versorgungsempfänger darf man in den Zeilen 31 bis 87 der Anlage N keine Werbungskosten erklären. Falls überhaupt Werbungskosten von über 102,00 €

            entstanden sind, gehören die in die Zeile 91 -Werbungskosten in Sonderfällen-
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank, jetzt habe ich fertig
              Viele Grüße
              Klaus

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