Hallo,
Folgendes Beispiel;
Haus Ende 2019 gekauft, Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren wurden 2019 bezahlt.
Anfang 2020 wurden am Haus Renovier Arbeiten durchgeführt und danach wurden das Haus mit mehrere Wohnungen vermietet. 1 Wohnung wohne ich, also es ist ein Selb Nutzung vorhanden und die 3 Wohnungen wurden, April, Mai, Juni nach und nach vermietet. Die Mietverträge wollte das Finanzamt schon einsehen, obwohl die erst 2020 gemacht wurden.
Ich habe die Kosten (Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren) in Anlage V Zeile 33 – 35 eingetragen.
Finanzamt schreibt; Die Verausgabung erfolgte erst 2020, daher wurde diese nicht berücksichtigt.
Folgende urteile/ Beschlüsse hab ich gefunden; BFH v.9.7.2003- BStBl 2003
BFH IX R 3/10 2 „Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerzahler sich endgültig entschlossen hat, Einnahmen zu erzielen, und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat“
§ 255 Abs. 1 HGB; https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html
Die Frage ist, kann ich eine Einspruch einlegen und mich auf diese Gesetze, Paragrafen die ich aufgeführt habe berufen, oder kann eine von Euch mit neuen Paragrafen Tipps unterstützen. Ich wäre sehr dankbar dafür.
Zweite Möglichkeit, ich setze die (Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren) obwohl ich es 2019 bezahlt habe im 2020 Steuererklärung an, ist das möglich, spielt Finanzamt damit?
Danke
Gruß Stefan
Folgendes Beispiel;
Haus Ende 2019 gekauft, Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren wurden 2019 bezahlt.
Anfang 2020 wurden am Haus Renovier Arbeiten durchgeführt und danach wurden das Haus mit mehrere Wohnungen vermietet. 1 Wohnung wohne ich, also es ist ein Selb Nutzung vorhanden und die 3 Wohnungen wurden, April, Mai, Juni nach und nach vermietet. Die Mietverträge wollte das Finanzamt schon einsehen, obwohl die erst 2020 gemacht wurden.
Ich habe die Kosten (Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren) in Anlage V Zeile 33 – 35 eingetragen.
Finanzamt schreibt; Die Verausgabung erfolgte erst 2020, daher wurde diese nicht berücksichtigt.
Folgende urteile/ Beschlüsse hab ich gefunden; BFH v.9.7.2003- BStBl 2003
BFH IX R 3/10 2 „Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerzahler sich endgültig entschlossen hat, Einnahmen zu erzielen, und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat“
§ 255 Abs. 1 HGB; https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html
Die Frage ist, kann ich eine Einspruch einlegen und mich auf diese Gesetze, Paragrafen die ich aufgeführt habe berufen, oder kann eine von Euch mit neuen Paragrafen Tipps unterstützen. Ich wäre sehr dankbar dafür.
Zweite Möglichkeit, ich setze die (Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren) obwohl ich es 2019 bezahlt habe im 2020 Steuererklärung an, ist das möglich, spielt Finanzamt damit?
Danke
Gruß Stefan
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