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Anlage G oder S oder beide?

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    Anlage G oder S oder beide?

    Hallo,

    ich bin selbstständiger Veranstaltungstechniker, sog. Freelancer mit Gewerbeschein. Bisher habe ich immer die Anlage G für meiner Einkünfte verwendet.
    Jetzt benutze ich zum ersten Mal Elster online und habe den Anlagen Assistent bemüht. Die Fragen, ob ich selbstständig sei und ob ich einen Gewerbeschein besitze habe ich beide bejaht.

    Nun sagt der Assistent, ich solle Anlage G UND S ausfüllen. Wenn ich das für die gleiche Tätigkeit mache, wird jedoch mein Umsatz von beiden in der Steuerberechnung addiert, also verdoppelt, was ja auch irgendwo logisch ist. Ich muss mich also für eine der Anlagen entscheiden. Bin ich als Veranstaltungstechniker nun selbstständig oder gewerbetreibend? Nach meinem Verständnis beides....
    Zuletzt geändert von thorp; 24.07.2020, 14:29.

    #2
    Auch wenn das jetzt Steuerrecht ist, ist deine Tätigkeit m. E. eindeutig gewerblich. Du erklärst deinen Gewinn richtigerweise in der Anlage G,

    die Anlage S entfällt. Doppelt erklären wäre fatal!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Warum fatal?
      So einen "Schnitzer" würde das Finanzamt doch bemerken?

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        #4
        So einen "Schnitzer" würde das Finanzamt doch bemerken?
        Dein Wort in Gottes Ohr! Ich habe in den letzten zwei Jahren etliche Schnitzer erlebt, die ich mir nicht einmal im Traum vorstellen konnte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von thorp Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich bin selbstständiger Veranstaltungstechniker, sog. Freelancer mit Gewerbeschein. Bisher habe ich immer die Anlage S für meiner Einkünfte verwendet.
          Jetzt benutze ich zum ersten Mal Elster online und habe den Anlagen Assistent bemüht. Die Fragen, ob ich selbstständig sei und ob ich einen Gewerbeschein besitze habe ich beide bejaht.

          Nun sagt der Assistent, ich solle Anlage G UND S ausfüllen. Wenn ich das für die gleiche Tätigkeit mache, wird jedoch mein Umsatz von beiden in der Steuerberechnung addiert, also verdoppelt, was ja auch irgendwo logisch ist. Ich muss mich also für eine der Anlagen entscheiden. Bin ich als Veranstaltungstechniker nun selbstständig oder gewerbetreibend? Nach meinem Verständnis beides....
          Sie schreiben doch selber, dass Sie einen Gewerbeschein besitzen. Das heißt, dass Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und somit ist die Anlage G auszufüllen.

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            #6
            Danke an alle für die Antworten. Das klingt doch alles sehr eindeutig. Ich hatte nur ein YT Video gesehen, in dem jemand erklärt, dass Freelancer die Anlage S ausfüllen müssen. Und eben der Anlage Assistent, der mir sagte, ich solle beide ausfüllen. Da sollten die Programmierer noch mal nacharbeiten, um solchen Missverständnissen vorzubeugen. Beste Grüße!

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              #7
              Zitat von thorp Beitrag anzeigen
              ... Und eben der Anlage Assistent, der mir sagte, ich solle beide ausfüllen. Da sollten die Programmierer noch mal nacharbeiten, um solchen Missverständnissen vorzubeugen...
              Hallo thorp,
              wenn du vorher bejahst, dass du selbstständig und gewerbetreibend bist -> bleibt dem Anlagenassistent nichts anderes übrig als die Anlage S und G hinzuzufügen.
              Also haben die Programmierer nichts falsch gemacht.

              Tschüß

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                #8
                Hallo,

                da ist die Fragestellung schon irritierend.
                Ein(e) Gewerbetreibende(r) ist doch ganz sicher selbständig oder?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Hallo holzgoe,

                  das sehe ich etwas anders.
                  Ich denke, die große Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung unterscheidet nur zwischen angestellt und selbstständig. Und ist ein gewerbetreibender nicht auch immer selbstständig?

                  Vielleicht geht hier die allgemein gebräuchliche Definition von Selbstständigkeit und jene des Finanzamtes einfach nur auseinander und sollte z.B. im Anlageassistenten eindeutig erklärt werden, insbesondere wenn jemand bejaht, dass er selbstständig und gewerbetreibend ist.

                  Denn dass ich NICHT selbstständig sein soll, weil ich gewerbetreibend bin, will mir immer noch nicht in den Kopf.
                  Genauso wenig, wie die Tatsache, dass jemand, der gerade mal 15-20.000€ Gewinn erzielt, sich mehrere Tage mit seiner Steuerklärung herumplagen muss. Das ist einfach unverhältnismäßig in meinen Augen. Ich hätte wirklich gern die Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt gesehen, die F. Merz bringen wollte. Nicht jeder kann oder will sich einen Steuerberater leisten...

                  Gruß

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                    #10
                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    da ist die Fragestellung schon irritierend.
                    Ein(e) Gewerbetreibende(r) ist doch ganz sicher selbständig oder?

                    Gruß FIGUL
                    So ist es. Allein diese Irritation hat mich mehrere Stunden Recherche gekostet.

                    Kommentar


                      #11
                      da ist die Fragestellung schon irritierend.
                      Du hättest recht, wenn das eine einzige Frage wäre. Es sind aber 2 Fragen und es gibt für beide auch einen kurzen Hilfetext, der allerdings nicht sehr

                      hilfreich ist. Tatsächlich muss man den Unterschied zwischen gewerblichen Einkünften und selbstständiger Arbeit selbst kennen.

                      Assistent_3.JPG
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Na ja, das ist halt das Gewurschtel mit stellenweisen haaresträubenden Definitionen, die im Internet kursieren.
                        Oft und gerne wird z.B. der Freiberufler mit dem Freelancer gleichgesetzt, vermutlich aus einer besonders „kreativen“ Übersetzungslaune heraus.
                        Ganz grob: Selbstständig sind wir Selbständigen alle - selbst und ständig. ;-)

                        Steuerrechtlich wird da aber nochmal differenziert:
                        Selbstständige Arbeit für die ein Gewerbeschein nötig ist (z.B. wenn du Handel betreibst, etc.), macht dich zu einem Gewerbetreibenden und somit erzielst du Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
                        (Anlage G).
                        Je nach Gewinn zahlst du dann auch schön brav deine Gewerbesteuer.
                        Zudem drückst du auch Zwangsbeiträge an die IHK ab. (Hat jetzt nichts mit dem Finanzamt zu tun, soll hier aber nicht unerwähnt bleiben).
                        Als Selbständiger musst du jedoch nicht immer zwangsläufig ein Gewerbe anmelden/ Gewerbeschein besitzen, z.B. wenn du Dienstleistungen anbietest wie es z.B. ein Angehöriger der sog. freien Berufe tut (Ärzte, Ingenieure, Anwälte, etc.). Das sind „echte“ Freiberufler. Die Zugehörigkeit zu den freien Berufen muss aber nachgewiesen werden. Nur weil man als Freelancer arbeitet, hat man keinen Freiberuflerstatus.
                        Wäre ja auch noch schöner, sag ich als Ingenieurin. ;-)

                        Für die Einkünfte aus meinem Planungsbüro fülle ich Anlage S aus. NICHT aber G.
                        Ich zahle dafür auch keine Gewerbesteuer oder habe die IHK an den Hacken.
                        Waren verkaufe ich strikt getrennt über meinen Gewerbebetrieb.
                        Einkünfte daraus gehören in Anlage G - nicht aber in Anlage S.
                        Die zwei unterschiedlichen Einkunftsarten bedingen dann auch das Ausfüllen von G und S.
                        Bei einer Vermischung von beiden wäre ich äußerst vorsichtig, sonst ist’s bald vorbei mit dem Freiberuflerstatus.

                        Und macht euch da keine Hoffnung, sogar Finanzämter, gesetzliche Krankenkassen und diverse andere Behörden werfen diese Begrifflichkeiten gerne mal durcheinander.
                        Das kann mitunter teuer werden.
                        Also ist es ganz gut zu wissen, was man ist.

                        Frei nach dem Motto: Wer bin ich und wenn ja: Wieviele? :-)

                        Je nachdem, wie es sich bei dir genau verhält, würde ich aber durchaus mal prüfen lassen, ob das was du da tust, nicht vielleicht als freiberufliche Tätigkeit durchgeht.
                        Falls du sowieso unterhalb der Freibeträge (z.B. Gewerbesteuer) liegst, wäre es vielleicht wurscht.

                        Hier evtl. noch ein bißchen Lektüre:

                        https://www.existenzgruender.de/Shar...aetigkeit.html


                        Liebe Grüße

                        Janne




                        Zuletzt geändert von Janne; 24.07.2020, 13:26.

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                          #13
                          Danke auch dir für die Ausführungen. Diese Differenzierungen halte ich jedoch nicht für gerecht. Ich habe in bald 15 Jahren Selbstständigkeit nicht ein einziges mal etwas verkauft, bin also reiner Dienstleister, wie auch ein Planungsbüro, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Vom Bildungsgrad sollte eine steuerliche Einstufung in meinen Augen nicht abhängig sein. Aber lassen wir das, Anfreunden werde ich mich mit dem Thema wohl nicht mehr... LG, thorp

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