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    Vorauszahlungen

    Hallo zusammen,

    ich bin selbstständig und habe für das 2019 Vorauszahlungen (Einkommensteuer+Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) geleistet.

    Kirchensteuer VZ habe ich im "Anlage Sonderausgaben" unter "Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen)" eingetragen, und unter "Kirchensteuer-Nachzahlung" zwei Zahlungen für 2020. Ist das OK?

    Gibt es ein Feld für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag VZ, oder werden sie automatisch berücksichtigt?

    Vielen dank im voraus!

    #2
    Hallo,

    Nachzahlungen für 2020? was meinst du damit?
    Du erstellst doch erst die Erklärung für 2019, da kannst du doch keine Nachzahlung für 2020 haben.
    Du trägst die gesamte, im Jahr 2019 gezahlte KiSt ein..
    VZ Est +Soli werden automatisch berücksichtigt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,

      danke für deine Antwort.
      Ich habe 4 mal KiSt bezahlt: 10.9.2019 - 10.12.2019 - 10.03.2020 - 10.06.2020. Habe gedacht, dass die letzte zwei Nachzahlungen waren. Sind sie VZ?

      Freundliche Grüße

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        #4
        Bei den Kirchensteuern gilt das Zu- und Abflussprinzip, maßgeblich ist allein das Jahr der Zahlung bzw. der Erstattung.

        Was du im Jahr 2020 bezahlt hast, gehört deshalb nicht in die Einkommensteuererklärung für 2019!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Das steht doch auf dem Bescheid.
          Die letzten beiden sind VZ für 2020

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Vielen Dank!

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