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    Verlustvortrag

    Hallo,
    ich bin im Zweitstudium (1. Lehre, 2. duales Studium begonnen [14 Monate Ausbildung zum Landwirt], 3. Studium angefangen).
    Ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

    2016 in dem Ausbildungsabschnitt habe ich knapp 5000 Euro laut Lohnsteuerjahresbescheinigung verdient, sozialversicherungspflichtig.
    2017 keine Einkünfte
    2018 keine Einkünfte
    2019 keine Einkünfte

    Im Oktober 2016 habe ich das Studium angefangen. Semesterbeitrag, Umzugspauschale etc. wären über 1000 Euro.

    Wie gebe ich das jetzt so ein, dass ich keine Nachteile habe?

    Viele Grüße

    #2
    Du musst die Kosten des Studiums in der Anlage N als Werbungskosten eintragen.
    2016 würde nur dann einen Verlust ergeben, wenn die Werbungskosten das brutto von 5000€ übersteigen.
    Die Anlage Vorsorgeaufwand kann bei einer Erklärung zum bloßen feststellen des Verlusts weglassen, da Sonderausgaben nicht vorgetragen werden.

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