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Photovoltaik-Anlage in der Einkommenssteuererklärung

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    Photovoltaik-Anlage in der Einkommenssteuererklärung

    Hallo liebe Experten,

    wir haben zusammen mit unserem Haus eine PV-Anlage gekauft. Diese möchte ich jetzt mit Anwendung der Kleinunternehmerregelung in der ESt-Erklärung angeben. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich bereits ausgefüllt. Was jetzt noch fehlt ist die EÜR und hier weiß ich leider gar nicht genau, was ich ansetzen soll.
    Wäre es korrekt, die von der Netzgesellschaft ausgewiesenen Beträge für Erzeugung und Selbstverbrauch als Einnahmen anzugeben? Und wie verhält es sich mit den Ausgaben. Die Abschreibung, Versicherung und Betriebskosten sind kein Problem, aber welche Kreditzinsen gibt man denn hier an. Wir zahlen das Darlehen für Haus + PV zusammen ab, kann man das anteilig rausrechnen und dann angeben?
    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
    Liebe Grüße
    Christine

    #2
    Zitat von ChrisHins Beitrag anzeigen
    welche Kreditzinsen gibt man denn hier an. Wir zahlen das Darlehen für Haus + PV zusammen ab, kann man das anteilig rausrechnen und dann angeben?
    So würde ich das jedenfalls machen.

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      #3
      Es kommt selten vor, dass jemand bei einer Photovoltaikanlage die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es kommt selten vor, dass jemand bei einer Photovoltaikanlage die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
        Ja. Aber scheinbar gibt's das gelegentlich.

        Kommentar


          #5
          Die Anlage ist schon 8 Jahre alt und wir verbrauchen auch nur 11 % selbst. Ich habe gelesen, dass viele nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

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            #6
            Die Anlage ist schon 8 Jahre alt ...
            Was aus dem ersten Beitrag nicht ersichtlich war. Bei dem Alter ist der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung sicher eine Option.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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