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Heizkosten bei Teilvermietung und Eigenutz

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    Heizkosten bei Teilvermietung und Eigenutz

    Mal schauen ob ich mein Problem erklärt bekomme.
    Wir haben in unserem Haus 3 Vermietungen 1 Wohnung nutzen wir selbst und 1 Ladenlokal.Laut dem Finanzamt muss das Lokal 39 prozent der Hauskosten übernehmen. Soweit so gut ich kann also 39 Prozent in der Anlage V weniger absetzen dafür aber in der eür die 39 Prozent Kosten draufschlagen.
    Mein problem sind die Heizkosten wenn ich jetzt 39 Prozent der gesamt Heizkosten in der eür getend mache dann ist das doch aber mehr als ich tatsächlich verbraucht habe.

    #2
    Ich verstehe deine Frage nicht wirklich, wobei sie mit der elektronischen Steuererklärung ohnehin nichts zu tun hat.

    Wenn die z. B. Heizkosten insgesamt 5.000,00 € betragen würden, entfallen auf das Ladenlokal maximal 1.950,00 €, für alle 4 Wohnungen zusammen

    verblieben noch 3.050,00 €. Die würden auf die 4 Wohnungen gemäß der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung aufgeteilt. Wenn nach der

    Abrechnung weniger Heizkosten auf das Ladenlokal entfallen sind, zwingt dich doch das Finanzamt nicht, einen zu hohen Wert zu erklären. Die

    39% sind meiner Meinung nach der Maximalwert, der sich aufgrund der Größe des Ladenlokals ergibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, erst mal danke für die Hilfe.
      Ja genau das verwirrt mich ja ! bleiben wir bei deinem Beispiel von 5000 Euro bei 39 Prozent sprich 1950 , ich aber sagen wir wirklich verursacht habe an Kosten nur 1500 Euro gebe ich dann in der eür an heizkosten die 1950 an 39 prozent oder die 1500 tatsächlich verbraucht heizkosten . In der Anlage v aber muss ich 39 prozent abziehen und der Rest darf ich als Werbungskoste geltend machen ?

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        #4
        Wenn auf das Ladenlokal nach der Heizkostenabrechnung tatsächlich nur 1.500,00 € entfallen, gibst du in der EÜR auch nur 1.500,00 € an.

        Für die Wohnungen verbleiben dann 3.500,00 € zum Verteilen, unter den Tisch fällt dabei nichts. Die 39% sind der Wert, den du maximal

        beim Ladenlokal ansetzen darfst, z. B. bei der Grundsteuer oder anderen Nebenkosten, die nach Nutz- bzw. Wohnfläche verteilt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super angeben in der eür was ich tatsächlich verbraucht habe. Hab ich verstanden. Was ist den jetzt mit der anlage v das stehen die heizkosten ja zusammen mit allen anderen Kosten wie Gundbesitz Wasser vers usw. Dort muss ich ja angeben wie hoch die gesammt kosten sind und das die Kosten im Verhältnis ermittelt worden sind .
          Und muss dann 39 prozent eintragen dann stimmt das mit allen kosten gundbesitzvers usw ja überein aber mit den heizkoksten ja doch wieder nicht da 39 prozent 1950 sind .
          Wo ist mein Fehler?

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            #6
            Deine Eigennutzung ist nicht 39%, sie erhöht doch noch um den Anteil der selbst genutzten Wohnung!

            Du kannst die Heizkosten für die vermieteten Wohnungen doch auf Basis der Abrechnung auch direkt ermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hi
              Ja ich weiss das noch der eigenanteil der Wohnung dazu kommt. Ich wollte es nicht noch mehr komplizieren
              Nun gut mein eigenanteil insgesammt beträgt 54 ,7 Prozent .
              In Zeile 48 stehen alle summen zusammen gefasst aus Grundbesitz,wasser,Versicherung und Heizungskosten macht insgesamt 5980 - dann Verhältnismäßig ermittelt in Spalte 3 54,7 eingetragen mein eigenanteil
              bleiben zum absetzen noch 45,3 prozent dann setze ich in Spalte 4 aus der Summe 5980 euro davon 45,3 prozent macht 2709 die ich in die 4 Spalte schreibe die ich geltend machen darf.

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                #8
                Ich habe das jetzt nicht nachgerechnet, aber ich würde die Heizkosten, die ja weitgehend nach Verbrauch abgerechnet werden müssen, nicht

                verhältnismäßig aufteilen, sondern durch direkte Zuordnung. Die auf die vermieteten Wohnungen entfallenden Anteile lassen sich doch ablesen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Aber wie soll das gehen? Die Heizkosten gehören doch in zeile 48 und die anderen kosten die auch in 48 gehören sollen Verhältnismäßig aufgeteilt werden . Vieleicht verstehst du jetzt warum ich so verwirrt bin.

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                    #10
                    Was heißt: Gehören in Zeile 48? Du kannst doch auch zehn Zeilen 48 anlegen, wo ist das Problem?

                    Wenn du mit ElsterFormular arbeitest, geht das doch ganz einfach, es geht aber mit jedem Steuerprogramm.

                    Zeile_48_V.JPG
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Vielen Dank für deine Geduld die du mit mir hast.
                      Jetzt wo du es sagst das ich für jeden Posten eine neue Zeile anlegen kann, sitze jetzt gerade nicht am Rechner, also kann ich die Grundbesitzabgaben Verhältnismäßig machen
                      neue Zeile Wasser Verhältnismäßig, weitere Zeile Versicherung Verhältnismäßig erstellen und eine weitere Zeile mit Heizkosten mit direkter Zuordnungen,? Das geht ?

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                        #12
                        Du kannst bei jeder Zeile wählen, ob verhältnismäßig aufgeteilt oder direkt zugeordnet wird. Wenn z. B. der Wasserverbrauch über Wasseruhren erfasst wird,

                        lässt sich auch der direkt zuordnen. Ich selbst rechne nur Allgemeinstrom, Versicherungen, Treppenhausreinigung und Grundbesitzabgaben verhältnismäßig ab,

                        alle anderen Nebenkosten werden nach dem erfassten Verbrauch direkt zugeordnet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Danke für die hilfe werde das morgen so anwenden und hoffen das das alles so klappt . Bisher hatte ich immer alles in einer Zeile aufgelistet und die gesamt Summe aufgeschrieben ( wir früher in Papierform da gab es nur 1 zeile)
                          Ich hab gesehen in deinem Beispiel hast du alles Einzelposten gemacht Gundbesitz ,Müll ,Entwässerung
                          reicht es nicht wenn ich Grundbesitzabgabe reinschreiben mit der gesammt summe? Dort ist ja Müll und Entwässerung drin enthalten.
                          oder ist es jetzt Pflicht das einzelne aufzuschreiben?
                          Versicherung und Trinkwasser kann ich ja je in eine eeitere zeile dann setzen.

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                            #14
                            Es gibt da keine präzisen Vorschriften, aber bei uns wird z. B. die Entwässerung nach dem Frischwasserverbrauch abgerechnet. Da ich den für jede Wohnung

                            kenne, weil für jede Wohnung eigene Wasserzähler installiert sind, ordne ich die Kosten der Entwässerung ebenfalls direkt zu, Die in den Kosten enthaltene

                            Grundgebühr wird dabei entsprechend dem unterschiedlichen Verbrauch auf die Mieter aufgeteilt. Eine Aufteilung nach Wohnfläche würden unsere Mieter

                            auch nicht wollen, der Wasserverbrauch hängt ja wesentlich von der Personenzahl ab und nicht von der Größe einer Wohnung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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