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Lohnersatzleistung und Einzahlungen in die Rente bei der DRV ?

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    Lohnersatzleistung und Einzahlungen in die Rente bei der DRV ?

    Guten Tag,

    wenn man im Jahr Lohnersatzleistungen erhält, werden diese Leistungen vor der Auszahlung um die Sozialabgaben verringert.

    Ich hatte den betreffenden Betrag mitsamt dem Nachweis der GKV, dass das Geld an die DRV überwiesen wurde, zu meiner Steuererklärung dazu gelegt und bei Elster entsprechend eingetragen.
    Aber im Bescheid wurde der Betrag wieder heraus genommen.

    Werden diese Rentenbeiträge real oder nur fiktiv an die DRV überwiesen ?

    #2
    Das musst Du doch wissen, ob Du die Beiträge tatsächlich überwiesen hast.

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      #3
      Die Beiträge werden real überwiesen, aber doch nicht von dir!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für Eure Antworten !

        Ich dachte ich könnte das als Altersvorsorgeaufwendungen ansetzen, denn irgendwie ist das Geld doch von mir, denn sonst hätte ich mehr Lohnersatzleistung bekommen, wenn das nicht schon von vorneherein abgezogen worden wäre.
        Und der Anspruch auf Krankengeld, resultiert auf meine zuvorigen Beitragszahlungen an die Krankenkasse.

        Dem scheint also dann nicht so zu sein.

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          #5
          Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
          denn sonst hätte ich mehr Lohnersatzleistung bekommen
          Im Endeffekt wurde die Beiträge ja auch in voller Höhe berücksichtigt, denn die Lohnersatzleistungen, die Du nicht erhalten hast, musst Du ja auch nicht versteuern.

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            #6
            Beim Krankengeld erscheint mir die derzeitige Praxis rechtlich bedenklich, weil das Bruttokrankengeld dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird,

            aber das müsste mal jemand bis zum BFH ausstreiten. Beim Arbeitslosengeld 1 ist das nämlich sauber gelöst. Da ich aber zeitlebens weder das

            eine noch das andere bezogen habe, war ich selbst nie betroffen. Die Betroffenen haben häufig nicht genug Geld, um das auszustreiten.

            Das Finanzamt hat es so gehandhabt, wie es die Einkommensteuerrichtlinien aktuell vorsehen, aus dieser Sicht also richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie, Danke für deine Erklärung.
              Könntest du bitte noch schreiben, wie das beim Arbeitslosengeld 1 sauber gelöst wurde ?

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