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Ebay und Paypal Gebühren in EÜR

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    Ebay und Paypal Gebühren in EÜR

    In welchen Zeilen in der EÜR 2019 tragt ihr die Paypal Gebühren und die Ebay Gebühren ein ? 27, 55 oder 66 ?

    Die Frageformulierung habe ich so konkret gewählt, damit ich nicht Gefahr laufe eine Antwort wie "... ja weiß ich ..." (wie ich es hier schon gelesen habe) zu bekommen.
    Vielen Dank für Hilfe und Antworten.

    #2
    Paypal hat meines Wissens eine Banklizenz. Kosten des Geldverkehrs gehören in die Zeile 66 der EÜR

    Ebay muss ich erst überlegen, könnte aber ebenfalls Zeile 66 sein. Das sind ja so etwas wie Verkaufsprovisionen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie - erst mal vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Paypal dachte ich mir auch schon so - war aber nicht sicher.
      Bei Ebay wäre vielleicht noch Bezogene Fremdleistungen Zeile 27 denkbar ???

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        #4
        Mit bezogenen Fremdleistungen ist meiner Meinung nach etwas anderes gemeint.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo ,ein paar kurze Frage in die Runde
          Ich habe auch ein Gewerbe angemeldet mit der Kleinunternehmer Regelung. Ich möchte für das Jahr 2024 die EÜR selbst erstellen . Für das letzte Jahr ließ ich es vom Steuerberater machen um eine Vorlage zu haben wie sie genau geht.
          Im Prinzip wird sich im Verlauf nicht großartig etwas ändern. Leider hat Kleinanzeigen die Anzahl der Inserate auf 10 kostenlose gekürzt und somit muss ich doch ein Monatsabo bzw. Einselne Inserate gebührenpflichtig inserieren. Daher nun auch meine Frage.
          Diese Inserategebühren sind was nun genau in. Der EÜR und in welcher Zeile werden sie eingetragen?
          Die Gebühren werden über PayPal gezahlt.
          Die andere Frage wenn ich die PayPal Gebühren eines Verkaufes übernehme was sind dann diese PayPal Gebühren und in welcher Zeile kommen diese?
          Vielen Dank für die Antworten
          VG Thomas

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            #6
            Die Frage zu PayPal hat Charlie ja schon beantwortet.

            Kosten für Inserate gehören meiner Meinung nach zu Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate).

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              #7
              Vielen lieben Dank L.E.Fantdas dachte ich mir auch da ich sonst nichts anderes gefunden habe. Aber ich denke ein Ruf an die Erfahren ist immer hilfreich. Da das ausfüllen der EÜR eigendlich ja nichts dolles ist wenn man weiss was genau wohin kommt.

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                #8
                Die Antwort von Charlie 24 hat mich noch interessiert und ich habe die Zeile 66 in der EÜR 23 gesucht. Wenn ich das richtig gesehen habe wäre das aber nun Zeile 58 (übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe). Wenn ich das so nun richtig verstehe trage ich dort die Summe aller von mir übernommene PayPal Gebühren ein.
                Ich hoffe das ist so korrekt?

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                  #9
                  Yepp, so sollte es richtig sein! Hatte leider nicht auf dem Schirm, dass die ursprünglich genannte Zeile nicht mehr vorhanden ist.

                  Kommentar


                    #10
                    Alles klar, dann sage ich schon Mal vielen lieben Dank für die Hilfe :-)

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                      #11

                      Ich hätte da noch eine kurze Frage im Bezug auf PayPal Gebühren auf der Rechnung :
                      wenn ich PayPal käuferschutz anbiete und ich die Kosten übernehme, sollte ich z.B.
                      Rechnungsbetrag 100€ inklusive 3 € PayPal Gebühren folgendes machen:
                      Rechnung 100€ -Einahmen
                      PayPal Gebühren 3 Euro - Ausgaben

                      Meine Frage dazu:
                      Wenn es zu einer Stornierung käme und ich eine Stornorechnung schreiben müsste

                      Müsste ich ja eine Rechnung -100€ schreiben.
                      Was passiert mit den PayPal Gebühren?

                      Sind die PayPal Gebühren in diesem Fall schon durch die Stornorechnung steuerlich geregelt?
                      Oder müsste ich diese -3€ auch irgendwo noch erfassen(Einnahmen/Ausgaben)

                      Wenn der Kunde die PayPal Gebühren übernimmt, steht auf der Rechnung ein Vermerk der Übernahme mit der Summe aus Gebühren und Rechnungsbetrag als Überweisungsbetrag.

                      Beispiel :100€ Rechnungsbetrag
                      3 € Gebühren
                      =Überweisungsbetrag 103€

                      Für die EÜR ist ja in diesem Fall der Rechnungsbetrag 100€ die Einnahme und der Umsatz? Da ja der Kunde die Gebühren übernimmt.
                      Ich hoffe ich sehe das so richtig.
                      Sollte es in diesem Fall zu einer Stornierung kommen, überweise ich ihm den Rechnungsbetrag von 100€ und gebe diese als -100€ zu den Einnahmen.

                      Die 3€ Gebühren wäre in dem Fall das "Pech" des Kunden da er sie ja Übernahm. Oder hat er ein Recht auf die Gebührenrückzahlung ? Wenn ja wie verbuche ich diese ?

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                        #12
                        Zitat von Hearns Beitrag anzeigen
                        Ich hätte da noch eine kurze Frage
                        Das ist jetzt jedenfalls der längste Beitrag in diesem Thread. Ich versteh ihn ehrlich gesagt auch nicht.

                        Zitat von Hearns Beitrag anzeigen
                        hat er ein Recht auf die Gebührenrückzahlung ?
                        Das wirst Du in einem Forum zur elektronischen Steuererklärung nicht klären können.

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                          #13
                          OK ,trotzdem danke da schau ich Mal ob ich was finde

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Hearns Beitrag anzeigen

                            Wenn der Kunde die PayPal Gebühren übernimmt, steht auf der Rechnung ein Vermerk der Übernahme mit der Summe aus Gebühren und Rechnungsbetrag als Überweisungsbetrag.

                            Beispiel :100€ Rechnungsbetrag
                            3 € Gebühren
                            =Überweisungsbetrag 103€

                            Für die EÜR ist ja in diesem Fall der Rechnungsbetrag 100€ die Einnahme und der Umsatz? Da ja der Kunde die Gebühren übernimmt.
                            Ich hoffe ich sehe das so richtig.
                            Sollte es in diesem Fall zu einer Stornierung kommen, überweise ich ihm den Rechnungsbetrag von 100€ und gebe diese als -100€ zu den Einnahmen.

                            Die 3€ Gebühren wäre in dem Fall das "Pech" des Kunden da er sie ja Übernahm. Oder hat er ein Recht auf die Gebührenrückzahlung ? Wenn ja wie verbuche ich diese ?
                            Auf deiner Rechnung an den Kunden steht also 100 + 3 = 103 €.
                            Du bekommst von Paypal 103 - 3 € = 100 €. Auf dem Paypalkontoauszug sind die 3 € als Abzug vom Zahlungsbetrag eingetragen. (So kenne ich die Paypal-Kontoauszüge jedenfalls.)

                            Du müsstest bei den Einnahmen die 103 € buchen,
                            bei den Gebühren die 3 €. (je nachdem, wie du erfasst eben -3)

                            Der Einnahmen-Überschuss dieses Vorgangs wäre damit 100 €, genau der Betrag, den dir Paypal ausbezahlt hat und genau der Betrag, den du vom Kunden ursprünglich haben wolltest.

                            Wenn du die 100 € an den Kunden zurücküberweist, ist der Einnahmen-Überschuss bei Null €.
                            Im Umsatz stehen dann noch 3 €, kompensiert von den Gebühren über 3 €.

                            Wenn du an den Kunden 103 € überweist, aber Paypal die Gebühren dir nicht erstattet (ich weiß nicht, wie das gehandhabt wird), ist dein Einnahmen-Überschuss für den Vorgang bei -3 €. Im Umsatz steht dann NULL, bei den Gebühren immer noch die 3 €.

                            Hilft dir diese kleine Buchungschulung weiter?

                            Welches Recht der Kunde auf die Rückzahlung der Gebühren hat, vermag ich nicht zu beantworten. Gefühlt hat er es nicht, es sei denn, du bekommst sie von Paypal zurück.
                            Zuletzt geändert von Prabha; 15.01.2025, 23:36.

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                              #15
                              Vielen lieben Dank das hat mir schon Mal geholfen. Sollte man in der Rechnung die Gebühren die anfallen als separate Position angeben? Also Position 1 Ware - Position 2 Versand-Position 3 PayPal Gebühren = Rechnungsbetrag ?
                              Oder eher die Gebühren in den Produktpreis integrieren( statt 100€ = 103€ Produktpreis. Was ist sinnvoller ?

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