Hallo,
sehe ich das richtig, dass man bei der Anlage Vorsorgeaufwand eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge bei Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung nach dem 01.01.2005 generell nirgends angeben kann, oder? Ich denke es spielt keine Rolle, aber es handelt sich hierbei um eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorge (Zusatzversorgungskasse) aus einer pauschal versteuerten geringfügigen Beschäftigung/ Minijob (familienversichert über Ehepartner). Vielen herzlichen Dank im Voraus + LG
sehe ich das richtig, dass man bei der Anlage Vorsorgeaufwand eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge bei Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung nach dem 01.01.2005 generell nirgends angeben kann, oder? Ich denke es spielt keine Rolle, aber es handelt sich hierbei um eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorge (Zusatzversorgungskasse) aus einer pauschal versteuerten geringfügigen Beschäftigung/ Minijob (familienversichert über Ehepartner). Vielen herzlichen Dank im Voraus + LG
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