Liebe Elster-Community!
Ich habe folgende Verständnisfrage:
Wodurch erkennt ElsterOnline/ElsterFormular den Hinzutritt/Wegfall von 2 Versorgungsbezügen VB1 und VB2 von 2 verschiedenen Arbeitgebern AG1 und AG2, damit das Programm jeweils eine erforderliche NEU-Berechnung des VersorgungsFreibetrags vornehmen kann?
Beispiel
jeweils 5x dyn. angepasste JahresRaten von 2 BetriebsRenten, deren Auszahlungen sich 3 Jahre lang überlappen
Jahr _ VB1 _ VB2
2014 3.600
2015 3.650
2016 3.700 2.400 <--- Hinzutritt VB2 von AG2
2017 3.750 2.500
2018 3.800 2.600
2019 ------- 2.700 <--- Wegfall VB1 von AG1
2020 ------- 2.800
Deute ich das von Charlie24 in seinem Beitrag
https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post249730
verlinkte BMF-Schreiben
http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4
richtig, dass im obigen Beispiel jeweils eine NEU-Berechnung des VersorgungsFreibetrags erfolgen muss und zwar
in 2016 für den weiterhin laufenden VB1 mit der angepassten BMG 3.700 (für den hinzugetretenen VB2 mit der BMG 2.400)
und
in 2019 für den allein verbliebenen VB2 mit der angepassten BMG 2.700 ?
Aber was sollte die beiden unabhängig voneinander agierenden AG1 und AG2 veranlassen, die jeweilige BMG in den beiden LohnSteuerBescheinigungen entsprechend anzupassen/anzuheben?
Denn sie wissen doch gegenseitig nichts vom Hinzutritt bzw. Wegfall?
Oder werden die beiden BMG in den beiden LohnSteuerBescheinigungen durch die "wissende" EDV der Finanzverwaltung angepasst/angehoben?
Schon mal vielen Dank fürs Lesen.
Ich habe folgende Verständnisfrage:
Wodurch erkennt ElsterOnline/ElsterFormular den Hinzutritt/Wegfall von 2 Versorgungsbezügen VB1 und VB2 von 2 verschiedenen Arbeitgebern AG1 und AG2, damit das Programm jeweils eine erforderliche NEU-Berechnung des VersorgungsFreibetrags vornehmen kann?
Beispiel
jeweils 5x dyn. angepasste JahresRaten von 2 BetriebsRenten, deren Auszahlungen sich 3 Jahre lang überlappen
Jahr _ VB1 _ VB2
2014 3.600
2015 3.650
2016 3.700 2.400 <--- Hinzutritt VB2 von AG2
2017 3.750 2.500
2018 3.800 2.600
2019 ------- 2.700 <--- Wegfall VB1 von AG1
2020 ------- 2.800
Deute ich das von Charlie24 in seinem Beitrag
https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post249730
verlinkte BMF-Schreiben
http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4
richtig, dass im obigen Beispiel jeweils eine NEU-Berechnung des VersorgungsFreibetrags erfolgen muss und zwar
in 2016 für den weiterhin laufenden VB1 mit der angepassten BMG 3.700 (für den hinzugetretenen VB2 mit der BMG 2.400)
und
in 2019 für den allein verbliebenen VB2 mit der angepassten BMG 2.700 ?
Aber was sollte die beiden unabhängig voneinander agierenden AG1 und AG2 veranlassen, die jeweilige BMG in den beiden LohnSteuerBescheinigungen entsprechend anzupassen/anzuheben?
Denn sie wissen doch gegenseitig nichts vom Hinzutritt bzw. Wegfall?
Oder werden die beiden BMG in den beiden LohnSteuerBescheinigungen durch die "wissende" EDV der Finanzverwaltung angepasst/angehoben?
Schon mal vielen Dank fürs Lesen.
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