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Neuberechnung Versorgungsfreibetrag für mehrere Versorgungsbezüge

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    #16
    AW: Neuberechnung Versorgungsfreibetrag für mehrere Versorgungsbezüge

    Steuerfachliches Vorfeld von Elster ist ein Euphemismus dafür, dass deine Frage nichts mit Elster zu tun hat. Daran ändert auch nichts, dass du dich als Elster-Poweruser fühlst.

    Deine Frage wäre auch in einem ADHS-Forum falsch aufgehoben, selbst wenn du glaubhaft versichern würdest, dass du unter Erwachsenen-ADHS leidest.

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      #17
      AW: Neuberechnung Versorgungsfreibetrag für mehrere Versorgungsbezüge

      Alle steuerrechtlichen Fragen zur Neuberechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag werden in dem bekannten BMF-Schreiben unter den Randnummern 173 ff. ab Seite 54 beantwortet.
      Das brauchst du doch nur lesen.

      http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4

      Im Verfahren Elster können derzeit maximal 3 Lohnsteuerbescheinigungen, auf denen jeweils Angaben zu Versorgungsbezügen vorgenommen wurden, verarbeitet werden.

      Ob das Steuerberechnungsmodul beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge richtig rechnet, kannst du selbst testen. Solange ich keinen Echtfall habe, interessiert mich die Antwort nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Neuberechnung Versorgungsfreibetrag für mehrere Versorgungsbezüge

        @ multi
        Noch viel Spaß im ADHS-Forum

        @ Charlie24
        Es ist völlig ok, wenn Du meine im Beitrag 6 gestellte Frage 1 nicht beantworten willst.
        Ich erfrage ja darin die steuerrechtliche Anwendbarkeit/Interpretation der bekannten Randziffern im bekannten BMF-Schreiben auf meine Beispiel-VersorgungsBezüge-Konstellation.
        Oder kürzer: Habe ich die Randziffern für mein Beispiel fachlich richtig gedeutet?

        Will/kann sonst jemand darauf eine fachliche Antwort geben, z.B. jemand, der in der Lohnbuchhaltung mit Versorgungsbezügen zu tun hat?

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          #19
          AW: Neuberechnung Versorgungsfreibetrag für mehrere Versorgungsbezüge

          Zitat von ElsterFan2 Beitrag anzeigen
          @ multi
          Noch viel Spaß im ADHS-Forum

          @ Charlie24
          Es ist völlig ok, wenn Du meine im Beitrag 6 gestellte Frage 1 nicht beantworten willst.
          Ich erfrage ja darin die steuerrechtliche Anwendbarkeit/Interpretation der bekannten Randziffern im bekannten BMF-Schreiben auf meine Beispiel-VersorgungsBezüge-Konstellation.
          Oder kürzer: Habe ich die Randziffern für mein Beispiel fachlich richtig gedeutet?

          Will/kann sonst jemand darauf eine fachliche Antwort geben, z.B. jemand, der in der Lohnbuchhaltung mit Versorgungsbezügen zu tun hat?
          Hallo,

          wie wäre esKontakt mitdem BMF aufzunehmen?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            AW: Neuberechnung Versorgungsfreibetrag für mehrere Versorgungsbezüge

            Zitat von ElsterFan2 Beitrag anzeigen
            @ multi
            Noch viel Spaß im ADHS-Forum
            Die Gefahr, Leuten wie dir zu begegnen, wäre mir zu groß.

            Und ganz ernsthaft: es gibt den gut bekannten Point of No Return. Bis zu dem kann man sagen, OK, bin falsch hier, habe mich vertan, hatte keine Ahnung von dem Forum hier. Den hast du überschnitten. Alles, was du derzeit schreibst, verifiziert nur noch deine Trollerei.

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              #21
              AW: Neuberechnung Versorgungsfreibetrag für mehrere Versorgungsbezüge

              Ich meine auch, dass es wenig Sinn macht, die Diskussion weiter fortzuführen und schließe das Thema.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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