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Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

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    Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

    Hallo Ihr Schlauen,

    schaue gerade auf meine Steuererklärung. Unser Einkommen wird mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif versteuert. Ich wollte das gerne mal im Netz nachschauen. Doch kann diese Tabelle nicht finden. Wer kann mir helfen.

    Danke und viele Grüße
    Ivonne

    #2
    AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

    Hallo Ivonne

    hier ist der Rechner

    https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

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      #3
      AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

      Hallo,

      ganz lieben Dank für die Info. Jetzt hab ich das mal auf https://www.abgabenrechner.de/ekst/? gerechnet. Doch genau stimmt das nicht. 100,- EUR Differenz. Woran kann das liegen?

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Ivonne

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        #4
        AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

        Hallo

        bei gleichen Ausgangswerten gibt es keine Differenz.

        Kommentar


          #5
          AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

          Die Differenz kann an dem Progressionsvorbehalt liegen

          Kommentar


            #6
            AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

            Lieben Dank für die Info. Was genau bedeutet Progressionsvorbehalt??

            Viele Grüße
            Ivonne

            Kommentar


              #7
              AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

              Was genau bedeutet Progressionsvorbehalt??

              LohnERSATZleistungen bzw. Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden zur Ermittlung des Steuer-Prozent-Satzes hinzugezogen.

              theroretisches Bsp.:
              15000 € zu versteuerndes Einkommen
              Lt. Tarif 10%
              macht 1500€ Steuer

              nun hast Du 1000 € Arbeitslosengeld erhalten (Progression)

              zu versteuerndes Einkommen 16000€(fiktiv)
              wären lt. Tarif 11%

              15000€ x 11%
              macht 1650€ Steuer

              Gruß
              Stiller
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

                Wenn Sie bestimmte steuerfreie Leistungen wie z. B. Krankengeld oder ähnliches erhalten haben, die nicht als Einkommen anzusehen sind, wird zunächst die Steuer so berechnet, als wäre der Gesamtbetrag nach Tabelle zu versteuern. Der Prozentsatz, der sich daraus ergibt, wird auf das Einkommen ohne! diese Leistungen angewendet

                Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 24.000 €
                steuerfreie Leistungen 3000 €
                Steuer bei 24.000 € = 2000 = 8,33 %
                Steuer bei 27.000 € = 2.700 € = 10,00 %
                Steuer errechnet sich aus 10,00 % von 24.000 € = 2.400 €

                Die Zahlen sind rein willkürlich aus der Luft gegriffen, aber das Schema stimmt.

                MfG
                Bolletax

                PS: Meine Antwort hat sich mit Stillers überschnitten. Aber doppelt ist es vielleicht klarer.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

                  DANKE AN EUCH BEIDE - jetzt hab ich es verstanden!

                  Schönen Abend noch
                  Ivonne

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wo kann man den Splittingtarif einsehen?

                    @Bolletax

                    Sorry, dass ich schneller war, meine PN wurde nicht akzeptiert, deshalb hier:

                    DH: Doppelt hält besser!

                    Gruß
                    Stiller
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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