ich habe eine Verständnisfrage zum Thema abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen und würde mich über Hilfe freuen:
aufgrund der aktuellen Zinslage und dem relativ niedrigen Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hatte ich überlegt, ob ich eine Sonderzahlung leisten möchte/kann um Rentenabschlge durch frühere Verrentung zumindest teilweise auszugleichen.
Die GRV schickt einem ja nach Antrag den entsprechenden Euro-Betrag zu, den wohl kaum Jemand in einem Betrag zur Verfügung hat. Und außerdem möchte wohl jeder von uns aus seinem eigenen Geld möglichst viel machen und Steuervorteile nutzen.
Im Internet gibt es schön gemachte Beiträge, wieviel je Jahr steuerlich begünstigt ist, bspw. hier
https://www.ruv.de/ratgeber/altersvo...rausgabenabzug
Der Einfachheit, nein es sind leider nicht meine eigenen Daten, habe ich in der Elster angenommen mein Arbeitgeber und ich hätten für 2018 jeden Monat den Maximalbetrag zur GRV entrichtet.
Nach dem obigen Link käme ich dann auf Sonderausgaben von 5.222,88€, die steuerlich begünstigt wären (6.500€ BBG je Monat, 18,6%=14.508€; 86% davon abzugsfähig=12.476,88€, minus Arbeitgeberanteil von 14.508€/2=5.222,88€).
Nun, die Elster meint für 2018 es seien 9.299€ - jedenfalls steigt bis zu diesem Betrag der berechnete Erstattungsbetrag.
Es geht mir hier nicht um Sinn oder Unsinn von Sonderzahlungen, Wetten auf das eigene Leben, bessere Anlagemöglichkeiten, ... lediglich um das Berechnungsmodell.
aufgrund der aktuellen Zinslage und dem relativ niedrigen Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hatte ich überlegt, ob ich eine Sonderzahlung leisten möchte/kann um Rentenabschlge durch frühere Verrentung zumindest teilweise auszugleichen.
Die GRV schickt einem ja nach Antrag den entsprechenden Euro-Betrag zu, den wohl kaum Jemand in einem Betrag zur Verfügung hat. Und außerdem möchte wohl jeder von uns aus seinem eigenen Geld möglichst viel machen und Steuervorteile nutzen.
Im Internet gibt es schön gemachte Beiträge, wieviel je Jahr steuerlich begünstigt ist, bspw. hier
https://www.ruv.de/ratgeber/altersvo...rausgabenabzug
Der Einfachheit, nein es sind leider nicht meine eigenen Daten, habe ich in der Elster angenommen mein Arbeitgeber und ich hätten für 2018 jeden Monat den Maximalbetrag zur GRV entrichtet.
Nach dem obigen Link käme ich dann auf Sonderausgaben von 5.222,88€, die steuerlich begünstigt wären (6.500€ BBG je Monat, 18,6%=14.508€; 86% davon abzugsfähig=12.476,88€, minus Arbeitgeberanteil von 14.508€/2=5.222,88€).
Nun, die Elster meint für 2018 es seien 9.299€ - jedenfalls steigt bis zu diesem Betrag der berechnete Erstattungsbetrag.
Es geht mir hier nicht um Sinn oder Unsinn von Sonderzahlungen, Wetten auf das eigene Leben, bessere Anlagemöglichkeiten, ... lediglich um das Berechnungsmodell.
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