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Sonstige Vorsorgeaufwendungen - automatisch ausgefüllt

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    Sonstige Vorsorgeaufwendungen - automatisch ausgefüllt

    Wenn ich mein Zertifikat abrufe, dann übernimmt Elster in den sonstigen Vorsorgeaufwendungen den Steuerpflichtigen Anteil des AG. In die zvk bin ich allerdings erst weit nach 2005 eingetreten, die erste Beitragszahlung war weit vor 2014.

    Soll ich das stehen lassen oder raus löschen? Es wirkt sich steuerlich nicht aus.

    Mein Bauchgefühl sagt: löschen. Da die Daten ja ans Finanzamt gemeldet wurden, korrigieren die das ja im schlimmsten Fall selbst.

    #2
    Soll ich das stehen lassen oder raus löschen? Es wirkt sich steuerlich nicht aus.
    In welche Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand wird das übernommen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Drehrummbumm Beitrag anzeigen
      Wenn ich mein Zertifikat abrufe, dann übernimmt Elster in den sonstigen Vorsorgeaufwendungen den Steuerpflichtigen Anteil des AG. In die zvk bin ich allerdings erst weit nach 2005 eingetreten, die erste Beitragszahlung war weit vor 2014.

      Soll ich das stehen lassen oder raus löschen?
      Natürlich löschen. Seit wann die Zusatzversorgung besteht geht aus der LStB nicht hervor, insofern arbeitet die Übernahme der Bescheiddaten dort blind. Und formal darf man sich nicht darauf verlassen, dass die Übernahme korrekt ist, genauso wie man nicht falsch durch die Einbahnstraße fahren darf, auch wenn das Navigationsgerät es sagt.

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        #4
        Es wird in Zeile 50 übernommen. Aber dann lösch ich es raus.

        Etwas OT:
        Ich habe ein bißchen hin und her probiert und gelegentlich zieht sich Elster dann auch mal den AN Beitrag. Aber immer nur einen von den beiden und nur von mir. Das von der Frau wird gleich mal gar nicht berücksichtigt.

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          #5
          Die Übernahme von Bescheinigungen ist in Mein ELSTER nach wie vor suboptimal gelöst. Bei ElsterFormular konnte man selbst entscheiden,

          ob Werte übernommen werden. Das dauerte zwar etwas länger, war aber wesentlich sicherer als die Komplettübernahme bei Mein ELSTER.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            ich fülle wieder selbst aus,
            Bevor ich alles kontrolliere habe ich die Daten selbst eingegeben.
            An die grauslichen und unübersichtlichen (für Anfänger) habe ich mich mittlerweise gewöhnt

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Danke.

              Aber fallen die Versorgungs- und Pensionskassen auch unter die Regelung, dass die nur gelten, wenn diese vor 2005 abgeschlossen worden sind? In der offiziellen Anleitung werden Renten- und Kapitallebensversicherungen getrennt von Versorgungs- und Pensionskassen aufgeführt. Bei mir geht es um Beiträge zur VBL (analog zu zvk). Aus meiner Sicht ist das, für nicht Profis, schwammig formuliert.

              Ich möchte das nur wissen, es ändert eh nichts am Betrag.

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                #8
                Zitat von Drehrummbumm Beitrag anzeigen
                Aber fallen die Versorgungs- und Pensionskassen auch unter die Regelung, dass die nur gelten, wenn diese vor 2005 abgeschlossen worden sind?
                Ja.

                Zitat von Drehrummbumm Beitrag anzeigen
                In der offiziellen Anleitung werden Renten- und Kapitallebensversicherungen getrennt von Versorgungs- und Pensionskassen aufgeführt.
                Es wird lediglich erläutert, dass die Zuordnung zu Zeile 49 oder 50 davon abhängt, ob es ein Kapitalwahlrecht gibt. Dass deswegen auf einmal auch Verträge jünger als 2005 angegeben werden sollen, steht da nicht.

                Also nochmal zum Mitschreiben:

                Die VBLklassik des Abrechnungsverbunds West ist umlagenfinanziert. Diese ist seit 2005 für neu begonnene Verträge nicht mehr steuerlich absetzbar. Eine 2014 begonnene Zusatzversorgung hat in Zeile 50 daher nichts verloren.
                Die VBLklassik des Abrechnungsverbunds Ost ist kapitalgedeckt und der Beitrag ist nach Wahl entweder über §3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei oder wird als Riester gefördert. Dann hat der Beitrag in Zeile 50 erst recht nichts verloren.

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                  #9
                  Verstehe. In den Anleitungen wird meiner Meinung nach zu "behördisch" gesprochen.

                  Dann noch eine letzte Frage dazu. Wenn die Daten elektronisch übermittelt werden und der AG meldet ja auch die Beiträge zur VBL, was macht dann das Finanzamt damit, wenn ich es nicht angebe, der AG aber schon.

                  ​​​​​​Muss ich irgendwas tun, damit das nicht automatisch vom Finanzamt eingefügt wird?

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                    #10
                    Zitat von Drehrummbumm Beitrag anzeigen
                    Dann noch eine letzte Frage dazu. Wenn die Daten elektronisch übermittelt werden und der AG meldet ja auch die Beiträge zur VBL, was macht dann das Finanzamt damit, wenn ich es nicht angebe, der AG aber schon.
                    Nichts. So einfach.

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