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Doppelte Haushaltführung & Krankenkassenbeiträge / Erste Steuererklärung

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    Doppelte Haushaltführung & Krankenkassenbeiträge / Erste Steuererklärung

    Liebe Forumsmitglieder,
    • Ich pendle von meinem Zweitwohnsitz zu meiner Arbeitsstätte (da dieser wesentlich näher am Arbeitsort liegt / es handelt sich um ein Häuschen in dem meine Mutter wohnt und das mir anteilig zu 1/5 gehört. Mein Erstwohnsitz ist eine kleine Mietwohnung.). Ich würde nun in der Steuererklärung die Nebenkosten des Zweitwohnsitzes angeben. Wie ist es mit den für den Erstwohnsitz anfallenden Kosten? Kann ich diese auch angeben und, wenn ja, wo?
    • Bis zum Antritt meines Arbeitsverhältnisses habe ich die Krankenversicherungsgebühren komplett als eigene Aufwendungen bezahlt. Wo gebe ich das an?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    #2
    Die Kosten deines Erstwohnsitzes sind Kosten der privaten Lebensführung, nur bestimmte Nebenkosten, wie haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du

    in der gleichnamigen Anlage geltend machen. Die sollten in der Nebenkostenabrechnung deines Vermieters extra ausgewiesen sein (§ 35a EStG)

    Die selbst bezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören 2019 bei GKV in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ganz herzlichen Dank!

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