Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Auswärtstätigkeit vor doppelter Haushaltsführung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Auswärtstätigkeit vor doppelter Haushaltsführung?

    Hallo zusammen,

    ich stehe vor folgendem Problem, da eigentlich ja nicht so selten sein dürfte:

    Ich habe einen neuen Job angetreten, der 500 km weit entfernt ist von meinem Erstwohnsitz. Bevor ich eine Zweitwohnung gefunden hatte, habe ich privat in der Nähe meiner Tätigkeitsstätte übernachten können.So bin ich immer sonntags zu der Übernachtungsmöglichkeit gependelt, dann Mo-Fr von dort zur Arbeit und Fr wieder zurück zu meinem Wohnsitz.
    Wenn ich es richtig verstehe, wird diese Zeit vor der doppelten Haushaltsführung dann über eine Auswärtstätigkeit abgerechnet.
    Für die privaten Übernachtungen kann ich natürlich nichts ansetzen, aber für die Wege.

    Meine Idee ist nun, einmal die Woche eine Fahrt von meinem Erstwohnsitz anzusetzen für den Sonntag, wo ich hingefahren bin zu meiner Übernachtungsmöglichkeit und dann für die Wochentage die Entfernung zwischen Übernachtungsmöglichkeit und Tätigkeitsstätte. Oder könnte ich nun aufgrund der Auswärtstätigkeit alle Wege (also Hin- und Rückfahrt) zwischen Übernachtungsmöglichkeit und Tätigkeitsstätte abrechnen, so wie es bei einer Dienstreise der Fall wäre?

    Obwohl dieser Fall doch recht häufig sein dürfte, sind die Infos dazu spärlich. Daher würde ich mich über Ratschläge freuen!

    Viele Grüße,
    Racker
Lädt...
X