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Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft

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    Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft

    Liebe Forumsteilnehmer*innen,

    Bank A hat einen Freistellungsauftrag über 801 € erhalten, was für 2018 zu hoch war, da nur ca. 300 € Zinserträge angefallen sind.
    Folglich habe ich ca. 501 € nicht ausgeschöpft. Diese möchte ich nun mit den Zinserträge von Bank B verrechnen.
    Das heißt ich ziehe die 501 € von den Zinserträgen ab und korrigiere die Kapitalertragssteuer, sowie den Soli aus der Steuerbescheinigung
    2018 von Bank B.
    Nehme dann die korrigierten Beträge für die KAP-Anlage her.
    Frage: Darf ich das ? Oder rechnet das FA sowieso aufgrund der Günstigerprüfung die Kapitalertragssteuer und Soli für den restlichen
    Steuerfreibetrag von 501 € zu meinem Gunsten neu.

    Trage ich in Anlage KAP Zeile 12 unter 17 801 € ein ?

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.

    Freundliche Grüße
    Bernie

    #2
    AW: Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft

    Du trägst in Zeile 12 den bei Bank A tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ein, also die 300,00 €.

    Auch ansonsten trägst du das ein, was auf den Steuerbescheinigungen steht und machst ein Kreuz in Zeile 5 oder alternativ in Zeile 4.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft

      Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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