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Enfernungspauschale

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    Enfernungspauschale

    Hallo ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Ich weiss nicht genau was ich in Anlage N Elster Formular eintragen soll. Ich habe letztes Jahr die Arbeitsstätte gewechselt. Meine Wohnung ist die gleiche geblieben. Zur neuen Arbeitsstätte gibt es jetzt mehrere Arbeitswege. Ich fahre mit dem PKW. Der kürzeste Weg ist 25 km lang und dauert früh 40 Minuten. Er führt meistens innerorts und ist abseits der Autobahn und Schnellstraße. Der andere Weg ist 31 Kilometer lang und dauert früh 30 Minuten, er führt über die Autobahn. Diesen Weg fahre ich auch. Kann ich diesen längeren Weg angeben, da er für mich schneller ist?

    #2
    Diesen Weg fahre ich auch. Kann ich diesen längeren Weg angeben, da er für mich schneller ist?
    Bei PKW-Benutzung darfst du das. § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG erlaubt das ausdrücklich:

    Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend; eine andere als die
    kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für
    die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Muss ich das dem Finanzamt bekanntgeben, dass ich eine längere verkehrsgünstige Stecke gefahren bin oder ist das nicht notwendig ?

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        #4
        Muss ich das dem Finanzamt bekanntgeben, dass ich eine längere verkehrsgünstige Stecke gefahren bin oder ist das nicht notwendig ?
        Eigentlich nur auf Nachfrage. Man kann aber bei der Adresse der Tätigkeitsstätte in Klammern dazu schreiben (über BAB A XX - 10 Min.).

        Das hat da schon Platz und sollte als Erläuterung vollkommen ausreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank.

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