Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bitte um Hilfe ! Steuerberater fehler, Gewerbe trotz Freiberuflicher Tätigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bitte um Hilfe ! Steuerberater fehler, Gewerbe trotz Freiberuflicher Tätigkeit

    Hallo!

    Ich hoffe es ist okay diese Frage hier zu stellen, da mein neuer Steuerberater gerade im Urlaub ist, und ich einfach nicht weiß wie ich mich da verhalten soll.

    Ich bin Freiberuflicher Illustrator und arbeite international praktisch ausschließlich mit Privatpersonen zusammen. Ich habe immer als Freiberufler gearbeitet und nie Gerwerbliche einnahmen gehabt, geschweigedenn einen Gewerbeschein erhalten.

    Dennoch, wie mir erst vor kurzem aufgefallen ist, hat mein alter Steuerberater offenbar in den ersten Jahren meiner Selbstständigkeit, die ich neben meinem Studium ausgeübt habe, meine einnahmen als Gewerbeeinnahmen angegeben. Seiddem ich gewechselt habe, steht auf dem Steuerbescheid die Freiberuflice Tätigkeit und es scheint alles okay zu sein.

    Jetzt mach ich mir allerdings sorgen, das nun irgednwann mal jemand ankommt und meint ich hätte seidher immer gewerblich gearbeitet und müsse demnach Gewerbesteuer Zahlen.

    Was soll ich tun? Ich bin um ehrlich zu sein etwas verzweifelt. Mir ist das ganze erst jetzt aufgefallen, da ich mich damals auf die Hilfe des Steuerberaters verlassen hatte.
    Meine selbstständigen Einkünfte in diesen paar Jahren waren nicht besonders hoch und lagen alle unter dem Steuerfreibetrag für Gewerbe.


    Vielne Dank für Ihre Zeit und Hilfe !

    Stefan W.

    #2
    Das ist wieder mal eine Frage zum Steuerrecht, die hier im Forum für die elektronische Steuererklärung nicht verbindlich beantwortet werden darf und kann.

    https://www.erfolg-als-freiberufler....tor-als-beruf/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Der neue Steuerberater wird nicht ewig im Urlaub sein. Das Finanzamt wird nicht ausgerechnet jetzt nachfragen, außerdem kann man immer auf den Steuerberater verweisen, dass der das dann regelt, wenn er wieder da ist.
      Zuletzt geändert von XaverWdg; 31.07.2020, 09:46.

      Kommentar

      Lädt...
      X