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Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III

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    Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III

    Hallo,

    unterliegt eine Weiterbildungsprämie, die von der Agentur für Arbeit für nach SGB III geförderte Weiterbildungen gewährt wird, der ESt-Steuerpflicht oder dem Progressionsvorbehalt? Rechtsgrundlage für die Prämie ist § 131a SGB III.

    Wenn ja, wo muss diese eingetragen werden?

    Unter der abschließenden Auflistung von Lohnersatzleistungen von § 32b Abs. 1 EStG ist sie m.E. jedenfalls nicht aufgeführt.

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Hepty

    #2
    Unter der abschließenden Auflistung von Lohnersatzleistungen von § 32b Abs. 1 EStG ist sie m.E. jedenfalls nicht aufgeführt.
    Dann wird sie wohl auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Du hättest eine Mitteilung über die an das Finanzamt gemeldeten Werte erhalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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