Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuerbefreite Einnahmen nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG wo angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuerbefreite Einnahmen nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG wo angeben?

    Hallo, ich gebe als Dozent freiberuflich Seminare an der Uni, die gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerbefreit sein dürften. Weiß jemand, wo ich meine Einnahmen bei Elster eingeben muss. Ich habe sie jetzt auf dem Formular EÜR Zeile 15 eingetragen. Muss ich sie zusätzlich auch in meiner Umsatzsteuererklärung anführen, und wenn ja, wo? Früher war das wohl die Anlage UR, die jetzt auf Seite 3 der Umsatzsteuererklärung integriert ist. Aber ich habe dort keine passende Zeile gefunden. Vielleicht bei Zeile 79 "steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe" oder ist das etwas anderes? Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand die Antwort kennt. Danke!!!

    #2
    In der Umsatzsteuererklärung für 2019 sind steuerbefreite Umsätze ohne Vorsteuerabzug in Zeile 74 Kennzahl 287 zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super! Tausend Dank!

      Kommentar

      Lädt...
      X