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Zinsen aus Steuererklärung erhalten - Frist für Abgabe der nächsten Steuererklärung?

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    Zinsen aus Steuererklärung erhalten - Frist für Abgabe der nächsten Steuererklärung?

    Hallo zusammen,

    ich habe aus meiner Steuererklärung von 2015 Zinsen erhalten und muss diese ja versteuern. Dies bedeutet, dass ich für 2016 unbedingt eine Steuererklärung abgeben muss. Kann ich bis Ende 2020 warten oder hätte ich diese schon letzten Monat abgeben müssen (Stichtag 31.7.) ?

    Vielen Dank!

    #2
    In welchem Jahr hast du denn die Erstattungszinsen erhalten? Erst im Jahr des Zuflusses musst du diese Zinsen versteuern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Achso.. ich habe sie dieses Jahr erhalten. D.h erst in der Steuererkläung für 2020 muss ich diese eintragen..

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        #4
        Zitat von Kirikara Beitrag anzeigen
        Achso.. ich habe sie dieses Jahr erhalten. D.h erst in der Steuererkläung für 2020 muss ich diese eintragen..
        Genauso ist das!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Und da es für 2020 dann eine Pflichtveranlagung ist, hast Du nur noch Zeit dafür bis zum 31.07.2021. Du hast aber Glück, das ist ein Samstag, Du darfst daher noch zwei Tage länger daran arbeiten.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Danke für die Hinweise.
            Zwei Fragen noch:
            1. Muss ich die Steuererklärung für 2020 trotzdem in 2021 abgeben, wenn ich trotz zu versteuernder Zinsen immer noch eine Gutschrift vom Finanzamt erwarte, weil ich noch andere Sachen zum Absetzen habe? Letztendlich muss ich nur ca. 200 € versteuern, da ja 800 € Freibetrag sind (ca. 1000 € Zinsen erhalten).
            2. Wenn ich diese doch in 2021 abgeben muss, muss ich vorher auch die Steuererklärungen der Jahre 2017-2019 einreichen oder kann ich die auch noch später abgeben?

            Danke!

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              #7
              Zu 1.) Ja, die Zinsen, die bisher ja nicht der Abgeltungssteuer unterlegen waren, führen zur Pflichtveranlagung. Dass dann ggf. trotzdem ein Guthaben rauskommt, ist erst der nächste Schritt nach Abgabe der Steuererklärung.
              Zu 2.) Das ist egal. Um aber die Kurve zu Elster zu bekommen: Du kannst aus der jeweiligen Vorjahreserklärung die Daten in die Folgeerklärung übernehmen und Dir dadurch die Arbeit erleichtern. Das könnte dafür sprechen freiwillig die Reihenfolge bei der Erklärungserstellung einzuhalten.

              Ergänzung zu 2.) Habe gerade gelernt, dass je nach Steuerprogramm ggf. auch ein Sprung bei der Datenübernahme über mehrere Jahre möglich ist.
              Zuletzt geändert von Picard777; 10.08.2020, 15:58. Grund: Ergänzung.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                Habe gerade gelernt, dass je nach Steuerprogramm ggf. auch ein Sprung bei der Datenübernahme über mehrere Jahre möglich ist.
                Wobei sie aber in allen Anwendungen nur Richtung Zukunft (Folgejahre) möglich ist und bei kommerziellen Steuerprogrammen wirklich nur ein Jahr

                funktioniert, man damit also kein Jahr überspringen kann.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ich habe zuletzt die Erklärung für 2015 gemacht und kann jetzt für 2016 und 2017 die Daten übernehmen. Für 2018 und 2019 geht es irgendwie (noch) nicht im Elster.
                  Aber ich kann ja ohne Datenübernahme weitermachen und dann einfach von vorne die komplette Erklärung für 2020 machen. Nachträglich würde ich dann für die Vorjahre es abgeben können. Sind meine Gedankengänge so korrekt?

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                    #10
                    Für 2018 und 2019 geht es irgendwie (noch) nicht im Elster.
                    Wenn du die Jahre 2016 und 2017 jetzt abgibst, kannst du auch Daten in die Erklärung für 2018 und 2019 übernehmen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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