Hallo,
ich habe gestern festgestellt, dass man beim Bezug von Elterngeld in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln sollte. Das Elterngeld bleibt dann gleich hoch aber mein Ehemann hätte dann deutlich mehr Nettogehalt. Im Oktober wird meine Tochter 1 und wir werden für den letzen Monat des Bezugs von Elterngeld die Steuerklassen von 4/4 in 3 und 5 wechseln.
Meine Frage lautet: wir waren aus Versehen in der falschen Steuerklasse und hatten dadurch erhebliche Steuernachteile (ca 400 Euro im Monat). Wird das bei der gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt und und kann es dann zur Steuernachzahlung kommen ?
Ich habe nur gelesen, dass man die Steuerklassen rückwirkend nicht ändern kann.
Ich wäre wirklich für jede Hilfestellung dankbar!!
Viele Grüße
ich habe gestern festgestellt, dass man beim Bezug von Elterngeld in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln sollte. Das Elterngeld bleibt dann gleich hoch aber mein Ehemann hätte dann deutlich mehr Nettogehalt. Im Oktober wird meine Tochter 1 und wir werden für den letzen Monat des Bezugs von Elterngeld die Steuerklassen von 4/4 in 3 und 5 wechseln.
Meine Frage lautet: wir waren aus Versehen in der falschen Steuerklasse und hatten dadurch erhebliche Steuernachteile (ca 400 Euro im Monat). Wird das bei der gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt und und kann es dann zur Steuernachzahlung kommen ?
Ich habe nur gelesen, dass man die Steuerklassen rückwirkend nicht ändern kann.
Ich wäre wirklich für jede Hilfestellung dankbar!!
Viele Grüße
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