Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

vorfinanziertes Insolvenzgeld, trotzdem Progressionsvorbehalt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    vorfinanziertes Insolvenzgeld, trotzdem Progressionsvorbehalt?

    Statt der erwarteten Rückzahlung vom Finanzamt muss ich dieses Jahr anscheinend Steuern nachzahlen. Warum ist mir jetzt auch bekannt. Ich war zwischenzeitlich in einer Firma beschäftigt die Insolvenz anmelden musste. Um weiterhin Gehälter zahlen zu können gab es eine Isolvenzgeldvorfinanzierung. Das Gehalt habe ich dann auch normal weiterbekommen und auch versteuert. Nun wurde mir aber beim Steuerbescheid das Insolvenzgeld, das von der Agentur für Arbeit an die vorfinanzierende Bank gezahlt wurde auf mein zu versteuerndes Einkommen angerechnet was die Nachzahlung verursacht hat.

    So weit ich das recherchiert habe ist das auch alles richtig so. Nur warum es so ist kann ich mit nicht wirklich erklären. Ich muss jetzt praktisch mein Gehalt für drei Monate doppelt "versteuern" obwohl ich es jeweils nur einmal bekommen habe. Daher habe ich noch leichte Zweifel.

    Wenn hier Keiner Rat wissen sollte kann noch Jemand eine Stelle empfehlen an die man sich mit der Frage wenden könnte. Kann auch ruhig etwas kosten. Hätte nur langsam gerne Klarheit in dem Fall.

    #2
    Um weiterhin Gehälter zahlen zu können gab es eine Isolvenzgeldvorfinanzierung. Das Gehalt habe ich dann auch normal weiterbekommen und auch versteuert
    Du bist dir sicher, dass wirklich Lohnsteuer einbehalten wurde und der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung im Bruttolohn unter Nummer 3 enthalten ist?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Beim Finanzamt Einspruch einlegen und den Sachverhalt erläutern. Das problem muss dann in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter geklärt werden.
      Der doppelte Ansatz von versteuertem BAL und Insolvenzgeld für den gleichen Zeitraum ist falsch. Kommt aber leider immer mal wieder vor, da die Insolvenzverwalter /Arbeitgeber in diesen Fällen oftmals falsche Lohnbescheinigungen ausstellen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du bist dir sicher, dass wirklich Lohnsteuer einbehalten wurde und der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung im Bruttolohn unter Nummer 3 enthalten ist?
        Ja, gerade noch mal nachgesehen. Daher habe ich das auch so in der Steuererklärung eingetragen und dachte das eigentliche Insolvenzgeld wäre für mich irrelevant.

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Kommt aber leider immer mal wieder vor, da die Insolvenzverwalter /Arbeitgeber in diesen Fällen oftmals falsche Lohnbescheinigungen ausstellen.
        Schon ein klein wenig peinlich wie ich finde. Der Insolvenzverwalter macht so etwas ja sicher nicht zum ersten Mal. Daher war er der Letzte bei dem ich den Fehler gesucht hätte.

        Kommentar


          #5
          So, das Problem hat sich viel zu einfach lösen lassen. Viel zu einfach deshalb weil ich noch nicht mal weiß wo genau jetzt das Problem lag. Ich habe denn Fall, sogar nur per Mail, dem Finanzamt geschildert und zwei Wochen später kam per Post ein neuer Bescheid an. Wie schon vermutet wird das Insolvenzgeld nun nicht mehr hinzugerechnet. So einfach kann das manchmal sein.

          Kommentar

          Lädt...
          X