Hallo,
neben der Vermietung einer FW ohne private Nutzung wird noch ein Kleingewerbe betrieben. In beiden Fällen wird die Grenze der Einnahmen für Kleinunternehmer nicht überschritten. Die Erfassung der Angaben für das Kleingewerbe ist soweit klar. (Anlager G, Umsatzsteuererklärung usw.) Fragen treten auf zur richtigen Erfassung der Angaben zur FW. Die Einkünfte aus der Vermietung werden in der Anlage V nachgewiesen. Wird bei der kurzfristigen Vermietung die Möglichkeit der 7-prozentigen Umsatzsteuer genutzt, wie und wo erfasst man die Umsatzsteuer. Die Angabe der Einkünfte ist Netto oder Brutto? Welche Meldungen/ Informationen muss das Finanzamt in welchen Fristen erhalten? Richtig ist, dass diese Umsatzsteuer getrennt von der des Kleingewerbes erfasst und abgerechnet werden muss?
Danke!
neben der Vermietung einer FW ohne private Nutzung wird noch ein Kleingewerbe betrieben. In beiden Fällen wird die Grenze der Einnahmen für Kleinunternehmer nicht überschritten. Die Erfassung der Angaben für das Kleingewerbe ist soweit klar. (Anlager G, Umsatzsteuererklärung usw.) Fragen treten auf zur richtigen Erfassung der Angaben zur FW. Die Einkünfte aus der Vermietung werden in der Anlage V nachgewiesen. Wird bei der kurzfristigen Vermietung die Möglichkeit der 7-prozentigen Umsatzsteuer genutzt, wie und wo erfasst man die Umsatzsteuer. Die Angabe der Einkünfte ist Netto oder Brutto? Welche Meldungen/ Informationen muss das Finanzamt in welchen Fristen erhalten? Richtig ist, dass diese Umsatzsteuer getrennt von der des Kleingewerbes erfasst und abgerechnet werden muss?
Danke!
Kommentar