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Einspruchsverfahren, wer unterschreibt bei Eheleute 2 Elsterkonten ?

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    Einspruchsverfahren, wer unterschreibt bei Eheleute 2 Elsterkonten ?

    Guten Tag,

    meine Frau und ich haben jeweils ein Elsterkonto.
    Irgendwie hat das damals beim Anlegen meines Kontos nicht funtioniert dass ich meine Frau einfach dazu genommen habe.
    Daher habe ich für Sie extra ein Konto angelegt.
    Das war bisher nie ein Problem bei der Steuererklärung über die Elster Schnittstelle.

    Nun ist die Frage, muß bei einem Einspruchsverfahren gegen den Steuerbescheid auch meine Frau unterschreiben ?
    Generell mache immer ich alleine die Steuererklärung.

    #2
    Bei einer Zusammenveranlagung unterschreiben dann beide Ehegatten, wenn der Einspruch schriftlich eingelegt wird.

    Wird der Einspruch elektronisch in Mein ELSTER eingelegt, gibt es bekanntlich keine Unterschrift auf Papier.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charly, dann mache ich das so.
      Kann ich das dem Finanzamt dann per Fax schicken oder müssen das original Unterschriften sein ?

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        #4
        Auch ein Einspruch per Telefax ist zulässig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wenn du einen Einspruch über MeinELSTER einlegst in Bezug auf eine Steuernummer / Steuerbescheid über eine Zusammenveranlagung, dann muss keine Unterschrift nachgereicht werden.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Folgefrage: Wenn ich über ELSTER einen gemeinsamen Einspruch für meine Frau und mich einlegen möchte, reicht es, mich selbst als Einspruchsführer anzugeben, oder sollte ich 2 Einspruchsführer hinzufügen? (Sehe Bild)

            Vielen Dank!

            elster_einspruch.png

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              #7
              Hier ein Kommentar vom Haufeverlag: Auch bei Ehegatten wird nur derjenige Beteiligter am Einspruchsverfahren, fuer den der Einspruch eingelegt wurde oder der zum Einspruchsverfahren hinzugezogen wird. Zwar werden nach Paragraf 26b EStG bei der Zusammenveranlagung zur ESt die erzielten Einkuenfte beider Ehegatten "zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt". Diese Regelung bewirkt aber nur, dass die Ehegatten im Besteuerungsverfahren gemeinsam Stpfl. und dadurch auch nach Paragraf 78 AO gemeinsam Beteiligte sind. Sie hat keinen Einfluss auf die Beteiligtenstellung im finanzbehoerdlichen Einspruchsverfahren, da hier der Beteiligtenkreis durch Paragraf 359 AO eingeschraenkt ist. Jeder Ehegatte kann und muss auch im Fall der Zusammenveranlagung getrennt das Einspruchsverfahren fuehren, indem er selbst Einspruch einlegt. Die Zusammenveranlagung bewirkt nicht, dass ein von einem Ehegatten eingelegter Einspruch grundsaetzlich auch als Einspruchseinlegung des anderen Ehegatten anzusehen ist. Hat nur einer der Ehegatten Einspruch eingelegt, wird eine Hinzuziehung des anderen Ehegatten nicht als notwendig angesehen.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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