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2019 Einkommensteuer Rückzahlung an das FA - Student (KV/SV)

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    2019 Einkommensteuer Rückzahlung an das FA - Student (KV/SV)

    Ich habe gerade meinen Bescheiddaten meiner Einkommensteuererklärung von dem FA zurückerhalten. Ich arbeite 16 Std. die Woche als Ingenieur und studiere nebenbei meinen Master. Für das Jahr 2019 habe ich 4422€ Lohnsteuer gezahlt.

    Für die Monate Januar bis Ende März hat mein Arbeitgeber über mein Einkommen meine KV&SV bezahlt. Anschließend habe ich, da ich mehr studiere als arbeite, meinen Status zu Werksstudent umstellen lassen. Dadurch habe ich für das restliche Jahr die Beiträge komplett eigenständig bezahlt (ca 95€ pro Monat) .

    Ich wundere mich nun, dass ich einen Bescheid von der FA zurückerhalten habe, indem keinerlei Kosten für die Krankenkasse angegeben sind. Dadurch das zu versteuernde Einkommen, wodurch ich anstatt einer Rückzahlung durch das FA auf einmal an das FA zurückzahlen muss. Die Berechnung des FA und meine Berechnung ist in den beiden Bildern zu erkennen

    Ich hatte außerdem ein Arbeitzimmer (ca 1000€ im Jahr) angegeben, welches aber anscheinend nicht in der Berechnung des FA mit berücksichtigt wurde.

    Der offizielle Bescheid ist noch nicht mit der Post gekommen, sondern bisher nur per Elster übermittelt worden. Was kann ich nun tun?

    Danke für eure Hilfe!


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    #2
    Was kann ich nun tun?
    Wenn der Papierbescheid mit den Bescheiddaten übereinstimmt, wirst du Einspruch einlegen müssen, was sonst?

    Die Krankenkassenbeiträge sollten kein Problem sein, das Arbeitszimmer wahrscheinlich schon.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24 , das habe ich auch vor. Ich wundere mich nur, da ich in den vergangenen Jahren keine Probleme mit der Steuererklärung hatte und bisher immer einen relativ identischen Betrag zurückerhalten habe. Die Aufwendungen für die Krankenversicherung hatte ich der Steuererklärung hinzugefügt aber diese wurde anscheinend nicht nur das FA berücksichtigt ...

      Kommentar

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