Zu versteuerndes Einkommen unter Einkommensteuergrenze - trotzdem Steuernachzahlung!?

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  • Norddeutschland
    Neuer Benutzer
    • 15.08.2020
    • 4

    #1

    Zu versteuerndes Einkommen unter Einkommensteuergrenze - trotzdem Steuernachzahlung!?

    Hallo,

    es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Es liegt folgender Sachverhalt für das Jahr 2019 vor:
    - Ehemann: Rentner
    - Ehefrau: 0,5 Monate Gehalt + 11,5 Monate Krankengeld + Kleingewerbe Gewinn < 1000 €

    Das Ergebnis über Elster ist ein zu versteuerndes Einkommen von 12.810 €.
    Es werden 547 € Einkommensteuer zzgl. Kirchensteuer angezeigt, die gezahlt werden müssen.

    Warum muss in diesem Fall Steuer gezahlt werden, wenn man für ein Ehepaar unter der Einkommensteuergrenze liegt?

    Vielen Dank im Voraus.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Und das im Unterforum

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    Wo soll man denn da hinverschieben? Ein Elster-Problem ist es ja sowieso nicht!

    Wie hoch ist denn das Krankengeld, wenn 11,5 Monate Krankgengeld + Gewerbeertrag + halbes Gehalt immer noch weniger als 1.000 Euro sind?

    Kommentar

    • Norddeutschland
      Neuer Benutzer
      • 15.08.2020
      • 4

      #3
      Sorry, falls das hier nicht richtig platziert ist. Bin zum ersten Mal da.
      Ich dachte man kann mir hier im Forum evtl. weiterhelfen...

      Mit weniger als 1000 € war nur das Kleingewerbe gemeint.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Da das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann es in Abhängigkeit von dessen Höhe natürlich dazu kommen,

        dass für die die 12.810,00 € Steuern zu zahlen sind. Die Elster-Berechnung ist also plausibel.

        Ich verschiebe das Thema mal nach Allgemein, wobei es mit ELSTER recht wenig zu tun hat.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 16.08.2020, 08:49.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Norddeutschland
          Neuer Benutzer
          • 15.08.2020
          • 4

          #5
          Vielen Dank für die Antwort.

          Kommentar

          • Norddeutschland
            Neuer Benutzer
            • 15.08.2020
            • 4

            #6
            Aber irgendetwas stimmt trotzdem nicht.
            Ich habe das als erstes alles testweise bei Elster im ePortal eingegeben, weil ich das wegen dem Gewerbe alles online einreichen muss.
            Da kommt eine Nachzahlung von ca. 550 € und 4,27 % werden angezeigt.
            Wenn ich das im Elsterformular eingebe, wie früher, mit exakt den gleichen Summen, kommt eine Nachzahlung von 69 € und 0,54 % werden angezeigt.
            Wie kann das denn?

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            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Hallo,

              dann hast du ganz sicher unterschiedliche Eingaben gemacht

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45977

                #8
                Aber irgendetwas stimmt trotzdem nicht.
                Die Steuerberechnungsmodule in beiden Anwendungen sind grundsätzlich identisch, Abweichungen kommen nur bei unterschiedlichen Updatezeitpunkten

                vor. Das sollte Mitte August aber kein Thema mehr sein. Du musst die Steuervorausberechnungen zeilenweise vergleichen. Wenn du dort keine Abweichung

                hast, kann es nur am Krankengeldeintrag liegen, der in der Steuerberechnung selbst nicht als Wert auftaucht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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