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Bezahltes Pflichtpraktikum steuerpflchtig?

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    Bezahltes Pflichtpraktikum steuerpflchtig?

    Lassen sie mich erklären: Ich absolviere ein bezahltes Pflichtpraktikum und da ich nichts darüber weiß, habe ich keine Ahnung, was mit meiner Bezahlung geschehen wird.
    Angesichts der Tatsache, dass es 12 Wochen, also mehr oder weniger 3 Monate dauert und ich etwa 600 Euro verdiene.
    Ich würde gerne wissen, ob es überhaupt steuerpflichtig ist, und wenn ja, sollte ich es mit Elster machen (nun, ich glaube nicht, dass ich eine Wahl habe).
    Tatsächlich weiß ich sehr wenig davon, und meine Firma erzählt mir nicht allzu viel darüber. Vielleicht kümmert sich meine Firma also darum, da der Abzug oft vor der Bezahlung erfolgt (es scheint mir, wie gesagt, ich weiß nichts davon) ...
    Da haben sie es, ich suche Erfahrung und Ratschläge und wäre dankbar für etwas Hilfe.

    #2
    In ähnlicher Weise: Ich fahre jeden Werktag zur Arbeit (1 Stunde pro Tag) und ich hätte gerne gewusst, ob jemand weiß, ob es steuerlich absetzbar ist.
    Weil man mir davon erzählt hat, und es stimmt, dass es jeden Monat eine ziemlich große Summe ist.
    Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt, wenn ich Unsinn rede, ich versuche, mich zu interessieren und Foren wie diese helfen mir beim Lernen...
    Nochmals einen schönen Abend!

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      #3
      Was hast Du für einen Vertrag? Bist Du Arbeitnehmer, oder machst Du das auf freiberufliche oder gar gewerbliche Basis?

      Was passiert den Rest des Jahres? Denn für 600 oder 1.800 Euro im Jahr fällt keine Steuer an, nur eben dann, wenn Du mit den restlichen Einkünften über den Grundfreibetrag kommst.

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        #4
        Ich habe einen befristeten 12-Wochen-Praktikumsvertrag. Und ich bin ein Angestellter.

        Den Rest des Jahres setze ich mein Studium fort und habe kein festes Einkommen. Also ja, an sich sind es mehr oder weniger 1800 Euro für das Jahr.

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          #5
          Auf 1.800 Euro im Jahr fällt keine Steuer an. Auch beim Monatslohn wird der Arbeitgeber schon keine Steuer einbehalten. Die Werbungskosten, also Fahrtkosten z. B., haben keine Auswirkung.

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            #6
            Alles klar, vielen Dank für die Aushilfe!

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