Hallo zusammen,
mich treibt momentan folgender Sachverhalt umher: ich habe durch mein Studium einen Verlustvortrag anerkannt bekommen und nach meinem Studium im November 2017 angefangen zu arbeiten. Die 2017er Steuererklärung habe ich Anfang 2018 abgegeben und ziemlich zügig dann den Steuerbescheid erhalten, indem der Verlustvortrag nicht berücksichtigt wurde. Da ich in 2017 folglich nur 2 Monate gearbeitet habe, lag mein Einkommen damals unter der Einkommensgrenze und habe alle Steuern wieder bekommen.
Nun habe ich kürzlich Bescheid für die Steuererklärung für 2018 bekommen, in der der Verlustvortrag zunächst wieder nicht berücksichtigt wurde. Dagegen habe ich Einspruch erhoben und daraufhin wurde der Verlustvortrag in 2018 angerechnet. Gleichzeitig ist dem Finanzamt aber auch aufgefallen, dass die den Verlustvortrag nicht in 2017 berücksichtigt haben und haben den Bescheid von damals zeitgleich mit dem Einspruch gegen den 2018er Bescheid geändert. Für mich bedeutet dies, dass der Verlustvortrag für 2017 quasi verpufft ist und nicht komplett in 2018 angerechnet wurde.
Meine Frage ist nun: ist es rechtens, dass das Finanzamt den Bescheid für das Steuerjahr 2017 zu meinem Nachteil geändert hat, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt bereits vom Verlustvortrag wussten und es verpennt haben ihn für 2017 anzurechnen?
Viele Grüße
mich treibt momentan folgender Sachverhalt umher: ich habe durch mein Studium einen Verlustvortrag anerkannt bekommen und nach meinem Studium im November 2017 angefangen zu arbeiten. Die 2017er Steuererklärung habe ich Anfang 2018 abgegeben und ziemlich zügig dann den Steuerbescheid erhalten, indem der Verlustvortrag nicht berücksichtigt wurde. Da ich in 2017 folglich nur 2 Monate gearbeitet habe, lag mein Einkommen damals unter der Einkommensgrenze und habe alle Steuern wieder bekommen.
Nun habe ich kürzlich Bescheid für die Steuererklärung für 2018 bekommen, in der der Verlustvortrag zunächst wieder nicht berücksichtigt wurde. Dagegen habe ich Einspruch erhoben und daraufhin wurde der Verlustvortrag in 2018 angerechnet. Gleichzeitig ist dem Finanzamt aber auch aufgefallen, dass die den Verlustvortrag nicht in 2017 berücksichtigt haben und haben den Bescheid von damals zeitgleich mit dem Einspruch gegen den 2018er Bescheid geändert. Für mich bedeutet dies, dass der Verlustvortrag für 2017 quasi verpufft ist und nicht komplett in 2018 angerechnet wurde.
Meine Frage ist nun: ist es rechtens, dass das Finanzamt den Bescheid für das Steuerjahr 2017 zu meinem Nachteil geändert hat, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt bereits vom Verlustvortrag wussten und es verpennt haben ihn für 2017 anzurechnen?
Viele Grüße
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