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Verlustvortrag: Finanzamt ändert Steuerbescheid zum Nachteil

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    Verlustvortrag: Finanzamt ändert Steuerbescheid zum Nachteil

    Hallo zusammen,

    mich treibt momentan folgender Sachverhalt umher: ich habe durch mein Studium einen Verlustvortrag anerkannt bekommen und nach meinem Studium im November 2017 angefangen zu arbeiten. Die 2017er Steuererklärung habe ich Anfang 2018 abgegeben und ziemlich zügig dann den Steuerbescheid erhalten, indem der Verlustvortrag nicht berücksichtigt wurde. Da ich in 2017 folglich nur 2 Monate gearbeitet habe, lag mein Einkommen damals unter der Einkommensgrenze und habe alle Steuern wieder bekommen.
    Nun habe ich kürzlich Bescheid für die Steuererklärung für 2018 bekommen, in der der Verlustvortrag zunächst wieder nicht berücksichtigt wurde. Dagegen habe ich Einspruch erhoben und daraufhin wurde der Verlustvortrag in 2018 angerechnet. Gleichzeitig ist dem Finanzamt aber auch aufgefallen, dass die den Verlustvortrag nicht in 2017 berücksichtigt haben und haben den Bescheid von damals zeitgleich mit dem Einspruch gegen den 2018er Bescheid geändert. Für mich bedeutet dies, dass der Verlustvortrag für 2017 quasi verpufft ist und nicht komplett in 2018 angerechnet wurde.

    Meine Frage ist nun: ist es rechtens, dass das Finanzamt den Bescheid für das Steuerjahr 2017 zu meinem Nachteil geändert hat, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt bereits vom Verlustvortrag wussten und es verpennt haben ihn für 2017 anzurechnen?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Verlustvortrag: Finanzamt ändert Steuerbescheid zum Nachteil

    Meine Frage ist nun: ist es rechtens, dass das Finanzamt den Bescheid für das Steuerjahr 2017 zu meinem Nachteil geändert hat, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt bereits vom Verlustvortrag wussten und es verpennt haben ihn für 2017 anzurechnen?
    Es ist grundsätzlich rechtens und entspricht der Gesetzeslage, dass der Verlust mit den Einkünften 2017 verrechnet wird. Wenn es vergessen wurde, wirst du daraus wahrscheinlich keinen Vorteil ziehen können.

    Ob das überhaupt eine Änderung zu deinen Lasten - bezogen auf 2017 - war, sei mal dahingestellt.

    Es ist jedenfalls kein Thema der elektronischen Steuererklärung, deshalb wirst du hier auch keine verbindliche Auskunft erhalten können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag: Finanzamt ändert Steuerbescheid zum Nachteil

      Es gibt als Änderungsvorschrift den § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, d.h. die Feststellung des verbleibenden Verlusts auf den 31.12.2016 ist ein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid 2017, d.h. das Finanzamt kann den Bescheid 2017 und 2018 notfalls gefühlt 3.798 mal ändern, bis es es endlich geschafft hat die Folgebescheide ordnungsgemäß an die Grundlagenbescheide anzupassen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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