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negativer Erstattungsbeitrag private Krankenversicherung in Zeile 27 (2019) eintragen

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    negativer Erstattungsbeitrag private Krankenversicherung in Zeile 27 (2019) eintragen

    Hallo, ich hoffe, mir kann jmd helfen. Im Bescheid der privaten KV steht für Zeile 44 ein negativer Betrag, der sich aus Rückzahlungen von geleisteter Jahreszahlung ergibt. Aufgrund von Veränderungen endete die PKV und die überzahlten Beiträge wurden erstattet. Nun kann man das bei ELSTER nicht mit Minuszezichen eingeben, ohne dass eine Fehlermeldung kommt. Lässt man das Minus weg, kommt keine Fehlermeldung, aber bei der Berechnung ist dann was falsch.
    Was muss ich machen?
    Danke im Voraus!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.08.2020, 21:00.

    #2
    Im Bescheid der privaten KV steht für Zeile 44 ein negativer Betrag
    Von welcher Zeile 44 ist die Rede? Geht es um Zusatzversicherungen für andere Personen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sorry, ich meinte Zeile 27 im Steuerformular Vorsorgeaufwendungen 2019 (In den Unterlagen der PKV steht: Betrag eintragen in Z27/44, bei Kind Z 34 ).
      ALso ich trage den negativen Betrag (aus Erstattung; "über dei Basisabsicherung hinaus gehende Beiträge abzüglich erstatteter Beiträge") in Z27 ein, wie es meine PKV ausgedruckt hat, aber das funtkioniert nicht. Geht nicht.

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        #4
        Also ich meine, man kann das Minuszeichen eintragen und ELSTER sagt, "keine Fehler", aber die Steuerberechnung sagt dann, ob ein negatives Vorzeichen ernst gemeint sei und macht keine Berechnung.

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          #5
          Hallo Parkia,


          ich kann deinen Fehler in Mein Elster nachstellen -> Prüfung ohne Fehler -> Steuerberechnung ->
          AHW Abbruch-Hinweise
          Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 EStG erklärt.
          Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind.
          DHW Dokumentations-Hinweise
          Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
          Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
          eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
          Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
          übermittelt werden.



          Das Finanzamt rechnet dann schon richtig, du verzichtest nur auf die Vorabinformation was kriege ich wieder oder zahle ich nach.

          Tschüß

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            #6
            Hallo, Danke für die Antowrt - ja die Konsequenz ist richtig, aber ich kontrolliere anhand der Vorabberechnung auch meine Zahlen und deshalb hätte ich das gerne. Es ist für Nutzer einfach super nervig, wenn man es so eingibt, wie es vorgesehen ist und das Programm das nicht verarbeitet. Man sucht ja erstmal, was man sonst so falsch gemacht hat und hampelt herum und das ist einfach total unnötig! Und es ja ein Fehler, den ITler beheben sollten - ich bin sicher nicht die einzige, die so etwas erhält.
            Aber dann weiß ich ja nun, dass das Programm spinnt und nicht ich.
            Danke und viele Grüße

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              #7
              Ja, den Fehler sollte sicherlich die IT beheben. Aber Du bist fast die Einzige, die Konstellation kommt schon sehr selten vor, weswegen man sicher nicht alles Andere für die Behebung liegen lässt und zur Tat schreitet.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Na gut - dann ist es jetzt jedenfalls auf der Fehlerliste - ist ja auch was...
                Danke jedenfalls!

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                  #9
                  Zitat von Parkia Beitrag anzeigen
                  Na gut - dann ist es jetzt jedenfalls auf der Fehlerliste - ist ja auch was...
                  Nö, hier unterhalten sich nur Anwender untereinander.

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                    #10
                    Ich weiß ja nicht, um welchen Betrag es konkret geht, aber es handelt sich ja nicht um Beiträge zur Basiskrankenversicherung, sondern um

                    einen negativen Beitrag zu Wahlleistungen. Der wirkt sich ja nur aus, wenn die Beiträge zur Basis-KV und zur Pflegepflichtversicherung unterhalb

                    der gesetzlichen Höchstgrenzen liegen, was aus den bisherigen Angaben nicht ersichtlich ist. Ich würde den Betrag mal weglassen, um zu einer

                    Steuerberechnung zu kommen. Wenn der Betrag gering ist, ist auch die steuerliche Auswirkung gering, falls es denn überhaupt eine gibt.
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.08.2020, 16:20. Grund: Grammatikfehler behoben
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ja, Weglassen ist auch nochmal ne nette Variante... mach ich mal. Am Ende wird das FA ja doch irgendwas nehmen. Aber seid ihr denn zufrieden mit diesem Ausprobieren und Gehampel??? Wem meldet man denn dann sowas, damit es irgendwann mal weg ist?
                      SChönes WE

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                        #12
                        Wem meldet man denn dann sowas, damit es irgendwann mal weg ist?
                        Du kannst das an die Elster-Hotline melden, ich habe aber Zweifel, dass das Steuerberechnungsmodul in dem Punkt angepasst wird.

                        Es gilt nämlich die Aussage von Picard777 :

                        Aber Du bist fast die Einzige, die Konstellation kommt schon sehr selten vor,
                        Mir ist so ein Fall jedenfalls noch nicht untergekommen ! Falls deine Steuererklärung noch andere sonstige Vorsorgeaufwendungen enthält, kannst

                        du auch testen, ob es überhaupt steuerliche Auswirkungen gibt. Du musst dann nur den Wert einer anderen Position um den Negativbeitrag kürzen und

                        die Steuerberechnung erneut laufen lassen..
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Parkia Beitrag anzeigen
                          Ja, Weglassen ist auch nochmal ne nette Variante... mach ich mal. Am Ende wird das FA ja doch irgendwas nehmen
                          Charlie hat ja auch gesagt:

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ich würde den Betrag mal weglassen, um zu einer Steuerberechnung zu kommen
                          Das heißt natürlich nicht dass Du die Steuererklärung ohne den Wert übermitteln sollst.

                          Zitat von Parkia Beitrag anzeigen
                          Wem meldet man denn dann sowas, damit es irgendwann mal weg ist?
                          Welche Software verwendest Du überhaupt? Du postest ja unter Allgemein und Projekt!

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                            #14
                            Am Ende wird das FA ja doch irgendwas nehmen.
                            Vielleicht, vielleicht auch nicht ! Die Beitragsanteile für Wahlleistungen müssen nicht an das Finanzamt übermittelt werden, Meine PKV übermittelt

                            die deshalb auch nicht an das Finanzamt, die stehen nur auf der schriftlichen Mitteilung meiner PKV. Ich trage die auch nicht in unsere Erklärung ein, da

                            sich diese Beiträge bei uns steuerlich ohnehin nicht auswirken. Das ist häufig so, also nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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