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EÜR oder Umsatzsteuerjahreserklärung

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    EÜR oder Umsatzsteuerjahreserklärung

    Guten Tag,

    ich habe mich dieses Jahr selbstständig gemacht und für dieses Jahr gilt noch die Kleinunternehmerregelung.

    Wann muss ich eine EÜR und wann eine Umsatzsteuererklärung machen?
    Ich weiß das ich eine Umsatzsteuererklärung machen muss, dass hat mir das Finanzamt gesagt, aber was ist mit der EÜR?

    Danke.

    #2
    Wenn du dich im Jahr 2020 selbstständig gemacht hast, musst du für das Jahr 2020 bis zum 31.07.2021 eine Einkommensteuererklärung und

    eine EÜR (Gewinnermittlung) einreichen, ebenso eine Umsatzsteuererklärung. Das eine hat mit dem andern nichts zu tun, es geht hier um unterschiedliche

    Steuerarten !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Die EUR musst du immer abgeben.
      Das Ergebnis kommt dann in die Anlage G.
      Falls dich das FA auffordert (wie bei dir) musst du auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo Ihr beiden. Immer zur Stelle, ihr seid toll

        nur zum Verständis, bei der EUR wird dann berechnet, was ich noch an Lohnsteuer nachzuzahlen habe, und bei der Umsatzsteuererklärung geht es einzig und alleim um die Umsatzsteuer?

        Kommentar


          #5
          Du musst Einkommensteuer zahlen, keine Lohnsteuer ! Ob dein Gewinn aus der EUR in der Anlage G oder der Anlage S zu erklären ist, hängt von

          der Art der Tätigkeit ab. Bei der Umsatzsteuererklärung geht es vorrangig darum, deinen Status als Kleinunternehmer zu überprüfen.

          ElsterFormular wird dir für die Erklärungen des Jahres 2020 im Übrigen nicht mehr zur Verfügung stehen, das Programm wurde letztmals für 2019 angeboten.

          Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Alles klar.

            Mehr wollte ich vorerst nicht wissen.
            Danke.

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