Auswärtstätigkeit ?

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  • Geisterbahn
    Neuer Benutzer
    • 27.08.2020
    • 2

    #1

    Auswärtstätigkeit ?

    Frage von mir gelöscht , hat sich erledigt.
    Zuletzt geändert von Geisterbahn; 25.10.2020, 09:30.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Deine Frage betrifft Steuerrecht. Da es sich um das gleiche Areal handelt, spricht nichts für eine Auswärtstätigkeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun.



      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Zitat von Geisterbahn
        In dem angegebenen Link kann ich zu meiner Situation nichts finden.
        Wenn du das BMF genau durchliest, wird dein Fall dort schon beschrieben und zwar auf Seite 4, Randnummer 3:

        Befinden sich auf einem Betriebs-/Werksgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, so handelt es sich dabei nicht um mehrere,
        sondern nur um eine Tätigkeitsstätte.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Oder spielt dass bei mir keine Rolle, weil es die gleiche großräumige Arbeitsstelle ist?
          So sehe ich das und so wird das nach meiner Kenntnis auch vom Finanzamt gesehen. Das hat mit ELSTER alles nichts zu tun!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            2 Möglichkeiten:
            Du gehst zum Steuerberater oder du gibst es als Auswärtstätigkeit an und siehst, wie das FA
            deine Angaben behandelt

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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