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Gemeinsame Veranlagung bei "cohabitation légale" nach belgischem Recht?

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    Gemeinsame Veranlagung bei "cohabitation légale" nach belgischem Recht?

    In Belgien können Paare eine besondere Form des Zusammenlebens eingehen, das sogenannte "gesetzliche Zusammenwohnen" ("cohabitation légale"). Das Deutsche Recht kennt eine solche Form der Partnerschaft jedoch nicht.

    Die Cohabitation légale ermöglicht nach belgischem Recht eine gemeinsame Veranlagung in Belgien (siehe hier: https://finanzen.belgium.be/de/priva...zusammenwohnen)

    Wie sieht es in Deutschland aus?

    Kann bei Bestehen einer Cohabitation légale nach belgischem Recht die Steuer in Deutschland ebenfalls gemeinsam veranlagt werden, wenn einer der Partner in Deutschland und der andere in Belgien jeweils unbeschränkt steuerpflichtig ist?

    #2
    In Belgien können Paare eine besondere Form des Zusammenlebens eingehen, das sogenannte "gesetzliche Zusammenwohne" ("cohabitation légale"). Das Deutsche Recht kennt eine solche Form der Partnerschaft jedoch nicht.

    Die Cohabitation légale ermöglicht nach belgischem Recht eine gemeinsame Veranlagung in Belgien (siehe hier: https://finanzen.belgium.be/de/priva...zusammenwohnen )

    Wie sieht es in Deutschland aus?

    Kann bei Bestehen einer Cohabitation légale nach belgischem Recht die Steuer in Deutschland ebenfalls gemeinsam veranlagt werden, wenn einer der Ehepartner in Deutschland und der andere in Belgien jeweils unbeschränkt steuerpflichtig ist?
    Zuletzt geändert von BuehleAn; 28.08.2020, 17:39.

    Kommentar


      #3
      Du schreibst in der Fragestellung von Ehepartner, nach der vorhergehenden Schilderung seit ihr aber doch nicht verheiratet?

      Mit der elektronischen Steuererklärung, um die es hier im Forum geht, hat deine Frage im Übrigen nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Stimmt, falsches Forum, sorry! Admin: bitte diesen Thread löschen!

        Kommentar


          #5
          Zitat von BuehleAn Beitrag anzeigen
          Stimmt, falsches Forum, sorry! Admin: bitte diesen Thread löschen!
          Auch im Unterforum Allgemein und Projekt geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung, Steuerberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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