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    Fehler im Steuerbescheid

    Hallo ich habe letztes Jahr meine Arbeitstätte gewechselt. In der Steuererklärung habe ich die Fahrten zur neuen Arbeitstelle fälschlicherweise als Fahrten zu einer Auswärtstätigkeit eingetragen. Die Anzahl der Arbeitstage und die Entfernung ist alles korrekt. Ich habe nur die Fahrten zur Arbeit steuerlich falsch eingeschätzt. Anhand der Kriterien für eine 1. Tätigkeitsstätte hätte ich wahrscheinlich nur die Entfernungspauschale geltend machen können. Das Finanzamt hat mir aber die Auswärtstätigkeit ( Fahrten ) anerkannt. Bin ich verpflichtet den Fehler zu melden oder muss ich da nichts machen?

    #2
    Was hat das jetzt mit Elster zu tun?

    Meiner Meinung nach bist Du verpflichtet, Fehler mitzuteilen, wenn diese durch falsche Angaben von Deiner Seite verursacht worden sind.

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      #3
      Bin ich verpflichtet den Fehler zu melden oder muss ich da nichts machen?
      Grundsätzlich sollten Steuererklärungen inhaltlich richtig sein, was dafür spricht, einen nachträglich erkannten Fehler in der Erklärung zu korrigieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Was wäre aber, wenn ich den Fehler gar nicht erkannt hätte ?

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          #5
          Zitat von schnurri Beitrag anzeigen
          Was wäre aber, wenn ich den Fehler gar nicht erkannt hätte ?
          Was soll da sein? Wenn man einen Fehler nicht erkennt, stellt sich die Frage nicht, wie man damit umgehen soll.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von schnurri Beitrag anzeigen
            Was wäre aber, wenn ich den Fehler gar nicht erkannt hätte ?
            Dann hättest du die Frage nicht gestellt.

            Ansonsten musst du dein Handeln mit deinem Gewissen ausmachen und selber abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass dir jemand auf die Schliche kommt. In dem Falle wird der Bescheid nach §173 AO eh geändert, unabhängig davon, ob du selbst erkannt hast, dass du falsche Angaben gemacht hast. Gravierender ist die Frage, ob das FA ein Fass wegen leichtfertiger Steuerverkürzung aufmacht. Auch hier ist erstmal egal, ob du deine falschen Angaben selbst bemerkt hast. Eigentlich sollte keiner Lust haben, sich mit solch einem Kleinkram rumzuschlagen, aber andererseits ist es ein einfacher Fall.

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              #7
              Ich werde es melden. Aber wie verhält es sich wenn man einen Steuerlichen Sachverhalt falsch würdigt aber ansonsten korrekt angibt, sich das Finanzamt also zu meinen Gunsten irrt. Darf es dann den Bescheid nochmal ändern und kann es mir überhaupt strafrechtlich einen Vorwurf machen, wenn ich den Fehler gar nicht erkannt hätte. Dies jetzt nur allgemein und nicht auf meinen Fall bezogen

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                #8
                Wie gesagt, §173 AO. Und leichtfertige Steuerverkürzung ist eine OWi, die keinen Vorsatz beinhaltet.

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