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Anlage KAP wegen 0,01€ nicht wirklich anfallender Kirchensteuer Pflicht?

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    Anlage KAP wegen 0,01€ nicht wirklich anfallender Kirchensteuer Pflicht?

    Als ich beim Lesen von Fällen, in denen Anlage KAP abgegeben werden muss, mich an ein vergessenes Sparbuch, das von meinen Großeltern bei der Geburt angelegt wurde, erinnerte, stellte sich heraus, dass dieses Sparbuch mit einem sehr geringen Guthaben immer noch existiert. Weil offenbar kein Freistellungsantrag vorliegt, wurden auf 36 Cent Zinsen 0,09€ Kapitalerstragssteuer einbehalten. Nach meiner Rechnung müssten dann bei der direkten Abführung noch grandiose 0,01€ Kirchensteuer hinzukommen, die im Sparbuch allerdings scheinbar nicht gebucht sind.

    Soweit ich weiß, müsste normalerweise die Kirchensteuer seit 2015 automatisch mit einbehalten werden (und der Bank die Steuer-ID durch das Zentralamt automatisch mitgeteilt worden sein) Gibt es da bei Kleinstbeträgen unter einem halben Euro evtl. Ausnahmeregelungen, dass sich die Banken den Aufwand sparen und das Ganze hinfällig ist? Einen Sperrvermerk habe ich definitiv nicht beantragt.

    Die 801€ erreiche ich mit bestehenden Freistellungsaufträgen nicht annähernd, weshalb das Ergebnis des Ausfüllens von Anlage KAP eine Erstattung von 0,09€ an mich sein dürfte.

    Der ganze Aufwand, Bescheinigungen anzufordern und KAP auszufüllen, sind mir 0,09€ aber eigentlich nun wirklich nicht wert. Dazu kommt, dass die Bank der Großeltern nicht direkt vor der Haustür liegt.

    Wenn minimale Kirchensteuer-Beträge im einstelligen Cent-Bereich nicht enbehalten worden sind, wäre man dann zur Abgabe der KAP-Anlage verpflichtet, obwohl man mit dem Verzicht darauf mit unausgeschöpften Freistellungsbeträgen sogar ein paar Cent Kapitalertragssteuer verschenkt und sich das Finanzamt somit über diesen Betrag freuen darf und die Banken über das gesparte Papier?
    Zuletzt geändert von ; 02.09.2020, 21:26.

    #2
    Hallo,

    Das ist eine Frage für Steuerberater.
    Vielleicht findest du einen für dein Anliegen.
    Mit Elster hat das nichts zu tun, Auch wenn es 1000.- KiSt wären, die nicht abgeführt wurden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Vielleicht beruhigt es: Zumindest in Hessen nach dem Hessischen Kirchensteuergesetz kann man keine Steuerhinterziehung bei der Kirchensteuer begehen. In anderen Bundesländern könnte das ggf. ähnlich sein. :-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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