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Entnahmen richig angeben?

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    Entnahmen richig angeben?

    Hallo Ihr Guten,
    bei allen meiner Anfragen (insgesamt 2) habe ich immer postwendend eine kompente Antwort bekommen, die mir nicht nur richtig weitergeholfen hat, sondern mir auch immer gezeigt hat wie inkompent ich bin, aber auch das habe ich immer genossen - Ende der Ouvertüre.

    Also ich betreibe eine schöne „kleine” Solaranlage (Einnahmen hierdurch ca. 200 Euro im Monat) mit einem „besonderen” Vertrag. Deswegen darf ich vereinfacht gesagt den von mir selbst erzeugten und dann gleich verbrauchten Strom versteuern. Hierzu kommt etwas weiter unten die Frage. Zuerst aber eine kurze eigentlich überflüssige Erklärung des Vertrages.

    Erklärung des Vertrages:
    Die Idee hinter diesen Verträgen war es den Bau von Solaranlagen derart zu steuern, daß diese den Eigenverbrauch der Betreiber gerade abdecken. In dem Fall erreichen diese Anlagen ihre größte Rendite.

    Jetzt zu meiner Frage:
    In der Steuererklärung 2018 habe ich „die Einsparung durch Eigenverbrauch” in der Anlage EÜR unter dem Punkt: Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet eingetragen. Alles war damit gut und erledigt.

    Jetzt habe ich aber das Feld „Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EstG” entdeckt. An diese Stelle passen die Angaben für meinen Geschmack noch deutlich besser hin. - Ja gut - so habe ich die Einsparung von ca. 250 Euro eben an dieser Stelle eingetragen!

    Problem hierbei: Bei der Errechnung des Gewinnes (der Solaranlage) erscheinen diese Einnahmen nicht, der Gewinn ist deswegen um diesen Betrag geringer.
    Ja gut, warum sollte ich mir dafür ein graues Haar wachsen lassen?
    Da ich aber den dort errechneten Gewinn alle Jahre wieder in die Anlage G unter Gewinn als Einzelunternehmer eintrage bin ich doch etwas skeptisch (Denn hier gibt es keinen Verweis auf die Entnahmen). Also kommt mir das dann etwas „spanisch” vor? Könnte aber trotzdem richtig sein? Frage: „Gibt es jemand mit einer Meinung oder womöglich mit einem Wissen zu diesem Thema?


    #2
    Jetzt habe ich aber das Feld „Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EstG” entdeckt.
    Die Überschrift vor den Zeilen 125 und 126 lautet: Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen.

    Einlagen und Entnahmen haben keinen Einfluss auf den Gewinn, sind aber anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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