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Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

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  • MiFritz
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Dann kann ich die Steuererklärung jetzt beruhigt abschicken ;-)

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

    Zitat von MiFritz Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt bei beiden Kindern nur die Hälfte des eigentlichen Kindergeldanspruchs eingetragen. Wobei ich das Kindergeld ja gar nicht bekomme, aber ich denke, das spielt hier keine Rolle?
    Hier ist grundsätzlich der Kindergeldanspruch einzutragen, unabhängig davon, an wen es ausgezahlt wird. Jeder leibliche Elternteil hat Anspruch auf das hälftige Kindergeld.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

    Zitat von MiFritz Beitrag anzeigen
    Woher weiß das Finanzamt jetzt, dass mir ein Kinderfreibetrag zusteht und meiner Ex-Frau ein Kinderfreibetrag? Von der Lohnsteuerkarte?
    Nein. Die Angaben auf der Lohnsteuerkarte sind immer vorläufig. Erst durch die Angaben in der Steuererklärung werden entsprechende Freibeträge gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Ex-Ehefrau muss deshalb in ihrer Einkommensteuererklärung ebenfalls entsprechend die Anlagen Kind ausfüllen.

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  • MiFritz
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

    Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Antwort(en). Ja, ich meinte natürlich Anlage "Kind".
    Ich habe jetzt bei beiden Kindern nur die Hälfte des eigentlichen Kindergeldanspruchs eingetragen. Wobei ich das Kindergeld ja gar nicht bekomme, aber ich denke, das spielt jetzt hier keine Rolle? Die restlichen Angaben hatte ich schon korrekt eingetragen:-).
    Woher weiß das Finanzamt jetzt, dass mir ein Kinderfreibetrag zusteht und meiner Ex-Frau ein Kinderfreibetrag? Von der Lohnsteuerkarte?

    Gruß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

    Hallo,

    Anlage K ist etwas anderes wie Anlage Kind.
    Du meinst wohl Anlage Kind

    Gruß FIGUL

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

    Auf der jeweiligen Anlage Kind ist bei Anspruch auf Kindergeld jeweils der hälftige Anspruch einzutrageb,

    Ausserdem ist bei Kindschaftsverhältnis für Sie als leiblicher Vater - Person A - einmal die Zeile 10 auszufüllen bzw. anzukreuzen.

    Bezüglich der Mutter - zu einer weiteren Person - sind zum Kindschaftsverhältnis die Zeile 11 auszufüllen.

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  • Anlage Kind - Kindergeld - Kinderfreibetrag - getrennt lebende Eltern

    Hallo zusammen,

    meine zwei Kinder wohnen bei der getrennt lebenden Frau. Diese bekommt auch das Kindergeld. Auf der Lohnsteuerkarte habe ich 2 x 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen und sie auch. Ich habe jetzt für beide Kinder die Anlage K ausgefüllt und dabei auch das Kindergeld angegeben. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens geht Elster jetzt aber von Freibeträgen für 2 Kinder aus, was ja falsch ist. Und geht natürlich auch von 2 x Kindergeld aus, was ich ja auch nicht bekomme, sondern meine getrennt lebende Frau. Was muss ich ändern, dass Elster das richtig berechnet?

    Schon vorab Danke für die Hilfe
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