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Hilfe: Wo trage ich "innergemeinschaftliche sonstige Leistungen" ein?

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    Hilfe: Wo trage ich "innergemeinschaftliche sonstige Leistungen" ein?

    Guten Morgen zusammen,


    ich bin neu hier und habe ein konkretes Problem: Ich weiß nicht, wo ich in meiner USt.-Voranmeldung in Elster "innergemeinschaftliche sonstige Leistungen" eintragen soll?

    Ich finde lediglich den Punkt "innergemeinschaftliche Lieferungen".

    Als Webdesigner habe ich allerdings nichts geliefert, sondern eine digitale Dienstleistung erbracht.


    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank & beste Grüße
    Manuel

    #2
    Hallo Manuel13,

    schau dir mal im Umsatzsteuergesetz (UStG)§ 3a Ort der sonstigen Leistung an -> da kommst du ein Stück weiter.

    Tschüß

    Wenn du eine sonstige Leistung von einem Unternehmer aus der EU erhältst müsstest du das in der UStVA in den Kennziffern 46 und 47 eintragen und gleichzeitig die errechnete Steuer von 19 Prozent oder jetzt gerade 16 Prozent in die Kennziffer 67 eintragen und es ist für dich ein Nullsummenspiel.

    Im Umkehrschluss muss also der Empfänger deiner sonstigen Leistung, dass mit der Steuer in seinem Land entsprechend erklären.

    Tschüß






    Zuletzt geändert von holzgoe; 09.09.2020, 12:12. Grund: Ergänzung

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      #3
      Die nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem

      dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird, sind unter Kennzahl 21 (Zeile 40) einzutragen.Über diese sonstigen Leistungen sind vierteljährlich

      Zusammenfassende Meldungen an das
      Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg zu übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Wenn du eine sonstige Leistung von einem Unternehmer aus der EU erhältst
        was aber nicht der Fall ist. Er selbst schreibt:

        Als Webdesigner habe ich allerdings nichts geliefert, sondern eine digitale Dienstleistung erbracht.
        Da ich mich dieser Tage selbst schon mal vertan habe, was die Leistungsseite angeht, lese ich den Ausgangssachverhalt inzwischen lieber mehrmals.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Da ich mich dieser Tage selbst schon mal vertan habe, was die Leistungsseite angeht, lese ich den Ausgangssachverhalt inzwischen lieber mehrmals.
          Hallo,
          du hast recht, ich habe das "Pferd vom Schwanz aufgezäumt".
          Tschüß

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