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    Reisekosten

    Hallo ich hatte 2019 eine Dienstreise. Ein Kollege hat mich kostenlos in seinem Auto mitgenommen. Für die 4 Tage habe ich die steuerfreien Verpflegungs Pauschalen vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. In Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung ( steuerfreie Verpflegungspauschale für Auswärtstätigkeit ) ist nichts eingetragen. In der Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber steht auch drin , das die gezahlten Verpflegungspauschalen steuerfrei sind. Meine Frage ist muss ich diese Dienstreise in der EST. Erklärung angeben oder kann ich die weglassen. Meiner Meinung wäre das eine Nullsummenrechnung. Bin aber unsicher deshalb frage ich hier nochmal nach.

    #2
    Wenn unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung nichts eingetragen ist, kannst du dir das sparen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Warum ist denn diese Zeile wichtig?
      Wenn dort ein steuerfreier AG-Zuschuss bescheinigt wird, kommt man nicht umhin, die Dienstreisen bzw. Auswärtstätigkeit zu erklären,

      auch wenn es ein Nullsummenspiel ist. Ansonsten riskiert man die Nachversteuerung der steuerfreien AG-Zuschüsse.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 17.09.2020, 12:35. Grund: Grammatikfehler
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Bin ich denn generell verpflichtet Reisekosten in der Steuererklärung anzugeben, selbst wenn wie in meinem Fall dies ein Nullsummenspiel ist?
        Nein, das bist du nicht! Reisekosten gehören zu den Werbungskosten. Die erklärt man sinnvollerweise nur, wenn sie höher als 0,00 € sind oder aber, wenn es

        bescheinigte steuerfreie AG-Leistungen gegeben hat, um deren Rechtmäßigkeit zu dokumentieren. Ich habe in meinem gesamten Berufsleben nie Reisekosten

        in der Steuererklärung geltend gemacht, es wurde ja immer alles gemäß den steuerlichen Vorschriften vom AG steuerfrei erstattet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Auf dem Abrechnungsbeleg stehe ich als Mitreisender drauf
          Ja und? Du hast doch keinen Überschuss erzielt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ja, ich bin auch darauf gestoßen, lange habe ich mich damit beschäftigt.
            ****** 20mg prix

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