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Ausländische Personengesellschaft Feststellung

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    Ausländische Personengesellschaft Feststellung

    Hallo,

    Ich bin an einer ausländischen Personengesellschaft (Private Equity Fonds) als einziger Inländer beteiligt. Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist daher nicht durchzuführen.
    Frage: wie erfolgt denn dann die Zurechnung meines Gewinnanteils? Muss mir der Fonds die Informationen (Gewinn) mitteilen und ich trage die in meiner Steuererklärung ein oder erfolgt die Gewinnmitteilung an mein Wohnsitzfinanzamt? Welches Formular muss dann genutzt werden?
    danke für eure Hilfe!

    #2
    Gesonderte Feststellung oder einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ist in Deinem Fall nicht, richtig. Folglich auch keine entsprechende Gewinnfeststellungserklärung.
    Somit musst Du die Besteuerungsgrundlagen ganz normal ausschließlich und allein in Deiner Einkommensteuererklärung erklären. Wie Du an die Zahlen kommst, liegt in Deiner Pflicht. Realistischerweise wirst du dich an deinen Fonds wenden müssen, damit er Dir ausreichende Infos gibt. Ob Dir das reicht oder Du Dich an Deinen steuerlichen Berater wendest, der die Zahlen ggf. noch aus ausländischem Steuerrecht in Zahlen nach deutschem Steuerrecht umrechnen muss, obliegt somit ebenfalls Dir. Ein Elster-Problem hast Du hier allerdings offensichtlich nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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