Wenn für eine Fortbildungsmaßnahme ein Notebook als Arbeitsmittel gekauft wurde, genügt dann ein Kassenbon von einem Fachgeschäft ohne Name als Beleg? Oder hat man Pech gehabt, wenn man nicht auf Rechnung mit Name bestellt hat?
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Keine Ankündigung bisher.
Kassenbon ohne Name zu Notebook als Arbeitsmittel bei Meisterkurs
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Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- hat die Frage überhaupt nichts zu tun! Woher sollen wir das also wissen?
Wenn es zusätzlich einen Zahlungsnachweis (z. B. bei Kartenzahlung) gibt, wird das eventuell schon akzeptiert, aber das musst du mit deinem Finanzamt klärenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
wenn das Laptop nicht außergewöhnlich teuer war,
verlangt das FA selten einen Nachweis
Gruß FIGUL
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