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Pflegeheim, welche außergewöhnlichen Belastungen sind noch absetzbar?

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    Pflegeheim, welche außergewöhnlichen Belastungen sind noch absetzbar?

    Hallo,
    es geht um die Erklärung 2019 für meine Eltern (außergewöhnliche Belastungen).

    Meine Mutter ist seit März 2019 im Pflegeheim.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, fällt der Pflege-Pauschbetrag weg, da die Kosten für das Pflegeheim für 2019 unter „Andere Aufwendungen“ eingereicht werden.
    Weiß jemand wie es sich mit den Kfz.-Kosten verhält, die wir bisher mit 15.000 km pauschal ansetzen konnten?
    Fällt das auch weg? Ich frage, weil die Fahrten zu ihren Termine ja nach wie vor anfallen. Im Internet habe ich zu diesem Thema leider nichts finden können.


    Freundliche Grüße

    #2
    Die Fragen haben jetzt alle nichts mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- zu tun!

    Wenn die tatsächlichen Kosten für das Pflegeheim geltend gemacht werden, entfällt der Pflege-Pauschbetrag, das ist richtig.

    Ob nach Übersiedlung in ein Pflegeheim noch bis zu 15.000 km jährliche PKW-Fahrten für die Mutter anfallen, kann ich nicht abschätzen, es müsste

    nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Nach meiner eigenen Erfahrung mit den Schwiegereltern ist der Fahrtaufwand nach dem Umzug in das

    Pflegeheim massiv gesunken. Man kann die Termine außerhalb des Heims und die Fahrten ja aufzeichnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Fragen haben jetzt alle nichts mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- zu tun!
      Hallo Charlie24,
      ja da muss ich dir Recht geben. Ich dachte solche Fragen kann ich hier auch stellen. Dann habe ich mich wohl geirrt. Sorry!

      Trotzdem danke für deine Antwort.

      Kommentar


        #4
        Ich dachte solche Fragen kann ich hier auch stellen.
        Man kann hier alle möglichen Fragen stellen, aber man darf bei Fragen zum Steuerrecht nicht mit einer Antwort rechnen. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt!

        https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, danke für den Link.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Man kann hier alle möglichen Fragen stellen, aber man darf bei Fragen zum Steuerrecht nicht mit einer Antwort rechnen. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt!

            https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
            darf man die Frage nicht stellen oder soll man nicht mit Antwort rechnen?

            Kommentar


              #7
              Das hat Charlie24 doch klar gesagt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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