Hallo
ich bin echt ratlos.
ich war 2016 bis 2018 schwer erkrankt und bekam 2019 rückwirkend erstmal die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen ohne große Probleme. Da ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe, bekam ich nach dem Krankengeldbezug das ALG 1 also diese Nahtlosübergangsgeschichte. Dieses bekam ich von Oktober 17 bis Oktober 18. Danach begann ich wieder mit meiner Tätigkeit in Teilzeit, da ja die Rente gewährt wurde.
2019 bekam ich allerdings erst die Rente ausgezahlt und die ARGE hat dann natürlich das ALG 1 zurückgefodert. Das hat dann die DRV mit denen verrechnet. Den Restbetrag bekam ich.
Jetzt habe ich meinen Steuerbescheid für 2019 bekommen und bin bald umgefallen. Ich muss 876 Euro Steuer nachzahlen. Normalerweise wären es mehr, aber ich konnte Umzugskosten geltend machen.
Ich habe allerdings eine Bescheinigung der ARGE erhalten, das die 14000 Euro Arbeitslosengeld für das Steuerjahr 2019 abzuziehen sind. Diese Bescheinigung hat auch das Finanzamt. Mein Steuerprogramm warnte mich davor diese Bescheinigung zu entfernen, da sonst eine hohe Nachzahlung ensteht. Wenn es abgezogen worden wäre, hätte ich diese hohe Nachzahlung nicht.
Das Finanzamt weigert sich, den Negativbetrag von 14000 anzurechnen und haben mir diese auf das Jahr 17 und 18 angesetzt. Daraufhin bekam ich neue Bescheide. Ich habe aber schon für 2018 552 Euro Steuer nachgezahlt weil dort schon die Rente zum Lohn und ALG 1 angerechnet wurde, obwohl die Auszahlung erst 2019 erfolgte.
Mein Freibetrag für Alleinerziehende ist auch ziemlich niedrig.
Sollte ich einen Widerspruch einlegen?
Liebe Grüße
Mel
ich bin echt ratlos.
ich war 2016 bis 2018 schwer erkrankt und bekam 2019 rückwirkend erstmal die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen ohne große Probleme. Da ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe, bekam ich nach dem Krankengeldbezug das ALG 1 also diese Nahtlosübergangsgeschichte. Dieses bekam ich von Oktober 17 bis Oktober 18. Danach begann ich wieder mit meiner Tätigkeit in Teilzeit, da ja die Rente gewährt wurde.
2019 bekam ich allerdings erst die Rente ausgezahlt und die ARGE hat dann natürlich das ALG 1 zurückgefodert. Das hat dann die DRV mit denen verrechnet. Den Restbetrag bekam ich.
Jetzt habe ich meinen Steuerbescheid für 2019 bekommen und bin bald umgefallen. Ich muss 876 Euro Steuer nachzahlen. Normalerweise wären es mehr, aber ich konnte Umzugskosten geltend machen.
Ich habe allerdings eine Bescheinigung der ARGE erhalten, das die 14000 Euro Arbeitslosengeld für das Steuerjahr 2019 abzuziehen sind. Diese Bescheinigung hat auch das Finanzamt. Mein Steuerprogramm warnte mich davor diese Bescheinigung zu entfernen, da sonst eine hohe Nachzahlung ensteht. Wenn es abgezogen worden wäre, hätte ich diese hohe Nachzahlung nicht.
Das Finanzamt weigert sich, den Negativbetrag von 14000 anzurechnen und haben mir diese auf das Jahr 17 und 18 angesetzt. Daraufhin bekam ich neue Bescheide. Ich habe aber schon für 2018 552 Euro Steuer nachgezahlt weil dort schon die Rente zum Lohn und ALG 1 angerechnet wurde, obwohl die Auszahlung erst 2019 erfolgte.
Mein Freibetrag für Alleinerziehende ist auch ziemlich niedrig.
Sollte ich einen Widerspruch einlegen?
Liebe Grüße
Mel
Kommentar