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Keine Ankündigung bisher.
Wohnmobil und Haushaltsnahe Dienstleistung
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Hier noch das letzte BMF-Schreiben: https://ksth.bundesfinanzministerium...livery2-master
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Der Gesetzestext allein gibt nicht die Welt her. Mit deiner HiFi-Anlage hast du ohnehin Glück gehabt, denn bei Reparaturen in Werkstätten gehen die Meinungen
schon auseinander. Man sieht das den Rechnungen aber nicht unbedingt an. Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das alles nicht.
https://www.smartsteuer.de/online/le...#D063110400006
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Ok, da es nun mehrere unterschiedliche Aussagen gab, habt ihr evtl. Referenzen oder Belege auf den Gesetzestext?
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Zitat von mtrc Beitrag anzeigenDie Reparatur meiner Hifi-Anlage wurde auch in einer Werkstatt außer Haus durchgeführt.
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Die Reparatur meiner Hifi-Anlage wurde auch in einer Werkstatt außer Haus durchgeführt.
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Wo werden denn die Reparaturen/Wartung durchgeführt?
Bei dir im Hof oder in der Werkstatt? In der letzteren und wahrscheinlicheren Alternative bist du automatisch raus, da keine Leistung mehr im Privathaushalt vorliegt.
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Zitat von mtrc Beitrag anzeigenMan möchte damit die Vergabe von Aufträgen attraktiv machen durch eine Steuerrückvergütung. Warum nicht auch für den fahrbaren Wohnraum?
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Gibt es hier keine Rubrik für steuerliche Fragen?
die Antworten beschränken sich aber in der Regel auf das, was ohnehin in den amtlichen Anleitungen und Richtlinien steht.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
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Gibt es hier keine Rubrik für steuerliche Fragen? Ich habe auch auf die Schnelle kein allgemeines Steuerforum gefunden.
Meine Steuern mache ich mit ElsterFormular und zukünftig mit der Webanwendung.
Reparaturen an meiner Hifi-Anlage habe ich auch als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen können. Die Errichtung eines Gartenschuppens ist ebenfalls eine Freizeit-Sache. Man möchte damit die Vergabe von Aufträgen attraktiv machen durch eine Steuerrückvergütung. Warum nicht auch für den fahrbaren Wohnraum?
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Hallo,
wie du schreibst: Freizeit-Mobil = Freizeit-Vergnügen
außerdem. Bezug zu Elster???
Gruß FIGUL
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Wohnmobil und Haushaltsnahe Dienstleistung
Hallo,
ist es möglich, Arbeiten am Wohnmobil als Haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen?
Ich weiß, dass am PKW z.B. alles bereits über die Entfernungspauschale unter Werbungskosten abgegolten ist. Bei einem reinen Freizeit-Mobil, das zudem als Urlaubsunterkunft genutzt wird, sind da nicht alle Werkstatt-Arbeitskosten wie z.B. Reparaturen als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar? Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht.
Ein weiterer Fall, den man zusätzlich betrachten könnte: Wenn man hin und wieder sogar von dem Wohnmobil aus mobil mit dem Rechner arbeitet. Das wird aber ungleich komplizierter, als es bei einem häuslichen Arbeitszimmer schon ist und würde zudem ein Fahrtenbuch verlangen. Diesen Fall möchte ich in der ersten Frage daher ausklammern.Stichworte: -
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