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Mahnung 3.Vj.20 trotz erfolgter Vorauszahlung.

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    Mahnung 3.Vj.20 trotz erfolgter Vorauszahlung.

    Hallo an alle,

    ich habe meine Steuererklärung für 2019 Ende September per Elster übermittelt.
    Für August habe ich das FA schriftlich um einen Monat Aufschub gebeten.
    Jetzt habe ich per Post eine Mahnung mit den Positionen Einkommensteuer, Solid-Zuschl.Est und Kirchensteuer (mit jeweiligen Säumniszuschlag) erhalten, welche mit 3. VJ. 20 hinterlegt sind und alle mit dem Datum, dass sie 10.09.20 fällig wären.

    Ich zahle meine Vorauszahlung pünktlich. Und die letzte erfolgte am 08.09.2020.
    Wofür ist die Mahnung?
    Hat das etwas mit der späten Abgabe zu tun?
    Die Mahnung beläuft sich fast um ein Viertel weniger, als die Vorauszahlung.

    Danke und Gruß

    #2
    Das hat alles mit Elster erstmal nichts zu tun.


    Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
    ich habe meine Steuererklärung für 2019 Ende September per Elster übermittelt
    Also gestern oder vorgestern. Kann natürlich sein dass sich das mit dem Bescheid überschnitten hat. Bescheide werden ungefähr 10 Tage vordatiert, also erhältst Du den Bescheid auch dann, wenn Du 10 Tage vorher noch 'ne Erklärung abgebeben hast.


    Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
    Hallo an alle,

    Für August habe ich das FA schriftlich um einen Monat Aufschub gebeten.
    Für was? Umsatzsteuer? Oder Einkommensteuer drittes Quartal? Die war im September fällig.

    Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
    Wofür ist die Mahnung?
    Hier steht's:

    Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
    Jetzt habe ich per Post eine Mahnung mit den Positionen Einkommensteuer, Solid-Zuschl.Est und Kirchensteuer (mit jeweiligen Säumniszuschlag) erhalten, welche mit 3. VJ. 20 hinterlegt sind und alle mit dem Datum
    Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
    Hat das etwas mit der späten Abgabe zu tun?
    Wenn die Zahlung angemahnt wird dann gilt die Mahnung nicht für die Steuererklärung.

    Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
    Die Mahnung beläuft sich fast um ein Viertel weniger, als die Vorauszahlung.
    Vielleicht hat das Finanzamt was umgebucht, weil noch andere Beträge offen waren. Oder Du hast versehentlich zuwenig überwiesen.

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