Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umzug 2019 --> Steuerlich absetzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umzug 2019 --> Steuerlich absetzen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kleine Frage zum Thema Umzug. Ich selbst bin zum 01.02.2019 aus beruflichen Grünen vom Schwabenland nach Bayern gezogen. Aufgrund der Kurzfristigkeit in eine sogenannte "Wohnen auf Zeit" Wohnung. Sprich eine vollmöblierte Übergangswohnung. Den Umzug nach Bayern hat mir die Firma gezahlt und meine Möbel wurden eingelagert. Ist mir bewusst, dass ich beides nicht steuerlich absetzen kann. Nach 7 Monaten bin ich dann in meine jetzige Wohnung gezogen. Umzug innerhalb derselben Stadt. Diesen Umzug musste ich selber zahlen. Jetzt habe ich gelesen, dass sich das Thema in allgemeine und sonstige Kosten unterteilt. Unter allgemeine Kosten fallen offenbar die Umzugsvorbereitungen und der Umzug selbst an. Bei den sonstigen Kosten kann man entweder die Umzugskostenpauschale von 820€ anwenden oder alle Posten a la Ummeldegebühren, Annoncen etc. einzeln aufführen.

    Meinem Verständnis nach kann ich jetzt einmal die 820€ als Pauschale anwenden. Was ist aber mit meinen Umzugskosten innerhalb der Stadt? 20% als Privater Umzug oder hab ich hier eine Chance die voll anzusetzen?

    Beste Grüße und vielen Dank,
    Fabian

    #2
    Hallo Fabian_87,
    wenn der Arbeitgeber dir alles bezahlt hat, was willst du dann noch mit der Pauschale ?
    Ein Umzug innerhalb der Stadt ist doch dann privat. Oder ist die Stadt so groß, dass du z. Bsp. jetzt dein Arbeitsweg um eine Stunde verkürzt ?

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      BFH Urteil vom 21.09.2000 – IV R 78/99
      Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet regelmäßig mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Die Aufwendungen für die Einlagerung von Möbeln für die Zeit vom Bezug dieser Wohnung bis zur Fertigstellung eines Wohnhauses am oder in der Nähe vom neuen Arbeitsort gehören daher nicht zu den steuerlich zu berücksichtigenden Umzugskosten (Werbungskosten).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Hallo Ihr Beiden,
        erstmal vielen Dank für eure Antwort. Dass ich die allgemeinen Umzugskosten (müssen belegbar sein) nicht absetzen kann war mir bewusst. Im Internet steht aber immer etwas von sonstigen Umzugskosten (müssen nicht belegbar), die nichts mit dem Transport des Hausrats zu tun haben und mit einer Pauschale abgedeckt werden sollen:
        • Renovierung der alten Wohnung,
        • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,
        • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer,
        • Ändern von Vorhängen,
        • fachgerechtes Anbringen von Lampen,
        • Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten,
        • Umschreiben des Personalausweises,
        • Ummelden des Pkw und die
        • Änderung des Telefonanschlusses.
        Deshalb würde ich gerne verstehen, ob ich die Pauschale ansetzen darf oder nicht? Das Unternehmen hat “lediglich” den Transport des Hausrats bezahlt und somit sind nicht alle Kosten abgedeckt worden, die bei dem Umzug entstanden sind. Dafür sollte, meinem Verständnis nach, die Pauschale dienen.

        Beim Umzug innerhalb der Stadt hab ich verstanden, dass ich diesen unter Haushaltnahen Dienstleistung angeben kann.

        Grüße,
        Fabian

        Kommentar


          #5
          Nein, kannst du nicht mehr. Dein beruflich veranlasster Umzug war mit dem Bezug der möblierten Übergangswohnung abgeschlossen (dafür wurden dir die entstanden Kosten vom AG erstattet).
          Der spätere Umzug in deine jetzige Wohnung ist nicht mehr beruflich veranlasst.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Ok, vielen Dank für deine erneute Antwort. Dann hatte ich das falsch verstanden.

            Beste Grüße,
            Fabian

            Kommentar

            Lädt...
            X